Artikel vom 09.08.2018

Adressen, Adressen! Handel mit persönlichen Daten boomt weiter



Verlockungen mit jedem Klick, Gewinnspiele und Bonuspunkte an jeder Ecke: Die Gier, maximal viele wertvolle Adressen zu sammeln, ist ungebrochen. Aber ist es seit Einführung der DSGVO überhaupt noch möglich, mit Adressen zu handeln? Und welche Ideen haben Adresshändler, um an unsere Daten zu kommen?

DSGVO: Adresshandel bei berechtigtem Interesse?

Seit Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, EU-weit - mit strengeren Auflagen für Adresshändler. Zunächst einmal geht der Handel mit Adressdaten weiter, der Handel mit Firmenadressen bleibt sowieso - mit neuen Einschränkungen - erlaubt. Etwa dort, wo Ihre personenbezogenen Daten zusammen mit der Adresse der Firma gespeichert sind, für die Sie als Ansprechpartner arbeiten. Dann müssten Ihre Informationen streng genommen herausgefiltert werden. Aber große Adresshändler und staatsnahe Unternehmen wie die Deutsche Post folgen der Maxime "Abwarten und Tee trinken" - und werben weiter inklusive Ansprechpartner. Was zugekaufte, private Adressen von Adressverlagen angeht, war es bislang legal, damit zu handeln, wenn die Privatpersonen nicht ausdrücklich widersprachen. Adresshändler machen genauso auch nach dem 25.5.2018 weiter: Basis ist eine rechtsunsichere Erlaubnisnorm, die ErwG. 47. Danach dürfen personenbezogene Daten bei berechtigtem Interesse für Direktwerbung verarbeitet werden - es sei denn, die Interessen der betroffenen Person überwiegen. Unsauber formuliert: Was ist berechtigtes Interesse? Wie die Gerichte dies künftig auslegen, bleibt also abzuwarten.

Adresshändler: Dateneinkauf beim Einwohnermeldeamt

Die Quellen von Adressen sprudeln vielfältig, so dass zahlreiche Adresshändler auf Zielgruppe zugeschnittene Datenbestände lukrativ vermieten oder verkaufen können. Dafür zapfen sie sogar öffentliche Quellen systematisch an - wie Einwohnermeldeämter. Diese dürfen Adresshändlern persönliche Daten aus amtlichen Registern wie Vor- und Familienname, Doktorgrad und aktuelle Anschrift nur - gegen Geld - herausgeben, wenn der Bürger in die Übermittlung an Adresshändler eingewilligt hat. Das geht schneller als man denkt: Neuen Ausweis beantragen? Dann wird parallel oft ein Formular vorgelegt, wo man dem Adressverkauf zustimmen kann. Sicher - auf Verlangen müssen Adresshändler der Meldebehörde diese Einwilligung nachweisen. Auch ist die Behörde verpflichtet, stichprobenartig zu prüfen, ob Einwilligungserklärungen bestehen.

Die Quellen: Daten sammeln macht erfinderisch

Aber wer will hier als einfacher Bürger im Alltagstrubel den Überblick behalten, was er wo wozu unterzeichnet hat? Hier einige Quellen, die Adresshandel anzapft, um Lebensstil und Kaufverhalten zu durchleuchten:

- Adress- und Telefonbücher
- Mailverzeichnisse und -listen
- Handelsregister
- Vereinsregister
- Branchenverzeichnisse
- Webseiten
- private Zeitungsanzeigen u. v. m.

Darüber hinaus werden gezielt Wohngebiete begangen, Haushaltsumfragen und Preisausschreiben gemacht und Informationsveranstaltungen abgehalten. Auch Kundenbindungsprogramme und Rabattsysteme wollen nur das Eine. Und wenn Adressjäger fündig werden? Entsteht bald reger Tauschhandel, strukturiert nach Kauf- und Zahlungsverhalten.

Schwarze Schafe: "Einkaufsgutschein gewonnen!"

Als Quelle nicht totzukriegen: Spam-Mails, die mit vermeintlichen Einkaufsgutscheinen von Aldi, Lidl & Co. locken - und seriös wirken, weil sie sich der Logos der Einkaufsmärkte bedienen. Um erfolgreich beim Adressfang zu sein, sind Umfrage oder Gewinnspiel hoch dotiert, mit 500 Euro oder mehr. Wer teilnimmt, verschenkt seine private Daten mit dem Klick auf einen Link, der ständig variiert. Die Daten gehen direkt an einen Adresshändler. Erst vor wenigen Monaten kursierten Kettenbriefe über WhatsApp, die Gutscheine mit der Botschaft anpriesen: Guck mal, Penny feiert Jahrestag - feier mit! Im Netz steht vor allem das Generieren von Adressen mit Telefonnummer und Geburtsdatum im Vordergrund, um dann ein Bombardement an Spams, Werbemails und Anrufen loszulassen. Damit der Spuk aufhört, muss der Betroffene wissen, wer die Daten verkauft hat. Aber meist ist die Internetadresse per Anonymisierungsdienst registriert - Herausfinden und Widerruf oft zwecklos.

Wappnen Sie sich ....

.... zum Beispiel gegen kriminelle Energie, die sogar vor unerwünschten Abbuchungen nicht zurückschreckt, weil jemand unerlaubt Ihre Bankdaten nutzt. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Skepsis ist angebracht! Warum sollten Unternehmen oder Supermarktketten so hohe Werte verschenken? Wenn Sie schon gewinnspielen müssen, dann direkt über ein Unternehmen. Welches dahinter steckt, sollte im Impressum stehen oder über die Registrierungsstelle Denic herauszufinden sein. Ist nur die Domain-Endung eine andere, hilft eine WhoIs? Abfrage bei Google. Sie nutzen selbst gekaufte Adressen? Branchenexperten raten, hier transparent dazu zu sagen, woher Sie die Adressen haben. Denn falls Betroffene nachfragen, sind Sie sowieso zur Auskunft verpflichtet. Sprich, fragen Sie als Betroffener nach, welche Daten über Sie gespeichert sind, woher diese kommen und an wen Ihre Daten weitergeleitet wurden. Seriöse Adresshändler haben keine Angst vor kritischer Prüfung ihrer wasserdichten AGB - und nicht vor Ihren Nachfragen als Verbraucher.

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