Artikel vom 02.01.2015

Schufa - Bonitätsauskunft mit Fehlerquellen



Das Portal "Handelsblatt Online" veröffentlichte vor einiger Zeit einen interessanten Test: Zehn Mitarbeiter hatten bei der Schufa eine Selbstauskunft angefordert - fünf der Auskünfte enthielten unvollständige oder fehlerhafte Daten.

Im realen Leben kann ein solcher Fehler fatale Folgen haben, schließlich dokumentieren Schufa-Daten die Zahlungsmoral von Verbrauchern und geben Prognosen darüber an, ob Kreditgeber, Versandhändler oder Vermieter bei einem Kunden oder Mieter mit Zahlungsausfällen zu rechnen haben. Ein Schufa-Sprecher kommentierte den Test der Journalisten zwar dahingehend, dass sein Haus die Qualität der erhobenen Daten permanent durch Stichprobenprüfungen, Dateninventuren und Qualitäts-Monitorings kontrolliert - was gegen diverse Fehler jedoch offensichtlich nicht zuverlässig schützt. Das Problem dabei: Wenn die Schufa-Daten einer Person nicht stimmen, kann daraus sehr schnell eine falsche Bonitätsbewertung resultieren.

Schufa-Daten über 66,3 Millionen private Konsumenten

Potentiell betroffen sind davon 66,3 Millionen private Konsumenten, über die der Datenriese Informationen gespeichert hat. Ein negativer Schufa-Eintrag oder ein schlechter Score können dazu führen, dass die Betroffenen keinen Handyvertrag und kein Darlehen erhalten, Warenbestellungen auf Rechnung nicht mehr möglich sind und im ungünstigsten Fall auch keine neue Wohnung angemietet werden kann. Aber auch die 8.500 Vertragspartner der Schufa - unter anderem Banken, Telefongesellschaften, Energieversorger sowie Händler leiden unter falschen Daten. Zuverlässige Informationen zur Bonität potentieller Kunden können vor allem für kleine Unternehmen existenzentscheidend sein, da sie durch zu viele Zahlungsausfälle schnell selbst in wirtschaftliche Schieflagen geraten können.

Probleme mit falschen oder unvollständigen Datensätzen

In den Test-Auskünften der "Handelsblatt Online"-Mitarbeiter fanden sich beispielsweise die folgenden Fehler:

- Eine Mitarbeiterin besaß nach Schufa-Datenlage eine Kreditkarte des Bonussystems Payback, die Bank des Unternehmens hatte die Schufa über die Einrichtung eines entsprechenden Dauerkontos informiert. Eine solche Kreditkarte hatte die Frau allerdings niemals besessen oder angefordert. Eine Stellungnahme hat die Schufa bisher nicht abgegeben, da sie die Details des Falls erst prüfen müsse.

- Bei einem anderen Mitarbeiter waren zwar alle Konten und Darlehen korrekt gelistet - nicht aufgeführt war jedoch eine Visa-Kreditkarte der Berliner Bank. Die Schufa betrachtet solche fehlenden Daten jedoch nicht als Fehler, da sie bei der Sammlung der Bonitätsinformationen auf die Datenübermittlung durch ihre eigenen Kunden angewiesen ist.

Schwachstelle: Datenübermittlung der Vertragspartner der Schufa

Aus Sicht von Daten- und Verbraucherschützern liegt hier eine wesentliche Fehlerquelle. Die Vertragspartner der Schufa geben die Informationen über ihre Kunden meist manuell in eine internetbasierte Maske ein. Kontrolliert oder verifiziert werden diese Daten kaum. Zwar sind die Vertragspartner der Schufa verpflichtet, fehlerfreie Daten zu übermitteln - abgesehen von Stichprobenprüfungen einzelner Datensätze überprüft die Schufa die Richtigkeit der gemeldeten Daten jedoch nicht, zumal keine gesetzliche Verpflichtung dafür existiert. Dazu kommt: Die Schufa verwaltet eine Datenflut - bei bis zu 300.000 Anfragen täglich ist eine lückenlose Kontrolle der weitergebenen Informationen kaum zu leisten. Zudem gibt es für die Schufa-Vertragspartner kein einheitliches Melde-Prozedere. Manche Unternehmen übermitteln ihre Daten täglich, andere monatlich und wieder andere einmal jährlich.

Tipp für Verbraucher: Einmal jährlich Schufa-Datencheck

Private Verbraucher sind also gut beraten, ihre bei der Schufa gespeicherten Daten einmal im Jahr zu überprüfen und für falsche Angaben eine Korrektur zu fordern. Die Selbstauskunft kostet derzeit 18,50 Euro, neben dem Schufa-Basis-Score werden darin alle bonitätsrelevanten Verträge aufgelistet.
Weniger bekannt - und inhaltlich spannender - ist die kostenlose Datenübersicht, zu deren Lieferung die Schufa nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet ist. Sie enthält nicht nur den Schufa-Basis-Score, sondern separate Scores für unterschiedliche Branchen, die für die Bonitätsbewertung meist deutlich relevanter sind als der Basis-Score. Außerdem können Verbraucher sicher sein, dass sie mit der kostenlosen Datenübersicht wirklich alle Daten kennen, welche die Schufa über sie besitzt, da eine vollständige Offenlegung hier vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.

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