Artikel vom 29.08.2019

E-Mails im Datenbestand: Forderungen effizienter eintreiben?



So ein Pech! Hohe Forderungen sind offen, aber der Schuldner scheint unauffindbar. Was tun? Dritte müssen Gläubigern keine Auskunft geben, die Info beim Einwohnermeldeamt ist an Bedingungen geknüpft, den Gerichtsvollzieher zu schicken, geht ins Geld. Spezielle, zugesichert datenschutzkonforme Auskunftei-Tools versprechen, säumige Zahler effizient per E-Mail aufzuspüren - ohne Verwechslungsgefahr.

Wenn Daten nicht zusammenpassen: Konto gesperrt

Eine Datenpanne mit Folgen: Plötzlich ist das Konto eingefroren - in einer Zeit bargeldlosen Zahlens eine Katastrophe. Genau das passierte diesen Sommer einem Mann aus Wilhelmshaven. Unerwartet als Schuldner gebrandmarkt, erfuhr Nico Hinrichs von der Kontosperre, nachdem sein DSL-Anbieter vergeblich versucht hatte, die Monatsgebühr per Lastschrift einzuziehen. Auf Nachfrage erklärte Hinrichs Hausbank, ihr läge ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor. Grund des Fehlers war eine simple Adressabweichung, denn nur Vor- und Zuname waren korrekt. Unter der genannten Adresse dagegen hatte der Bankkunde nie gewohnt.

Tool eSearch: Schuldner per E-Mail aufspüren

Auskunfteien wie beispielsweise die Regis24 GmbH versprechen, solchen Personenverwechslungen durch strenge Trefferregeln sowie Datensäuberung und Datennormierung vorzubeugen. Etwas, das auch für das neue Tool Regis eSearch gelten soll. eSearch ermittelt aktuelle E-Mail-Adressen, um Schuldner jederzeit und überall aufzufinden, schneller und automatisierter anzusprechen - und dann Forderungen leichter und kostengünstiger einzutreiben. Denn die Kontaktaufnahme per E-Mail gewinnt im Forderungsmanagement an Bedeutung. Allerdings verfügen Unternehmen noch immer kaum über Datenbestände in den Forderungsakten. Ein Angebot, das sich nicht an Privatpersonen, sondern ausschließlich an Firmen innerhalb des EU-Wirtschaftsraumes richtet.

Auf Basis von Stammdaten E-Mail-Adressen finden

Wer die Mühen scheut, Schuldner über soziale Netzwerke von Facebook bis Xing oder Plattformen von Amazon bis eBay in Eigenregie zu suchen, lernt mit Regis eSearch ein Werkzeug kennen, das Eintreibungsprozesse optimieren will. Dazu nutzt das Tool klassische Stammdaten wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Anschrift, zuvor durch den Kunden an die Auskunftei übermittelt. Regis24 nimmt einen Abgleich mit internen Datenbanken vor und sortiert alle E-Mail-Adressen aus, die der Kunde bereits kennt - bei fortlaufend aktualisierter Bounce-Liste.

Virtuelle E-Email statt Klar-E-Mail

E-Mail Adressen einfach so ermitteln und zur Kontaktaufnahme nutzen? Was sagt der Datenschutz dazu? Dieses Problem umschifft Regis24 so: Zwar gehen die Datensätze an den Regis24-Kunden, aber für jede personenbezogene wird eine virtuelle E-Mail-Adresse vergeben. Nur diese nutzt der Regis24-Kunde - wie eine normale E-Mail-Adresse. Regis24 leitet diese anschließend an die Klar-E-Mail weiter. Mit im E-Mail-Service: RegisPay, ein Bezahllink, um die Schulden direkt online zu begleichen. Laut Regis24 ein nach EU-DSGVO datenschutzrechtlich wasserdichtes Verfahren, in dessen Rahmen das Unternehmen mit Sitz in Berlin auf, nach eigener Aussage, 35 Millionen Einträge zugreift. Auch, ob ermittelte E-Mail-Adressen mit etablierten Domains in Zusammenhang stehen, wird dabei geprüft.

Schneller und günstiger, aber auch sicherer?

Tools wie eSearch tragen der Tatsache Rechnung, dass jeder Bundesbürger im Schnitt 43 Minuten täglich mit E-Mail-Kommunikation beschäftigt ist. Auch Rechnungen gehen zunehmend elektronisch zu. Daher profitiere auch der Schuldner von der Kommunikation via E-Mail, so Regis24, da sie schneller und günstiger als der Postweg sei. Ja - wenn alles gutgeht. Passieren dagegen Fehler und Verwechslungen, könnte sich der Schaden, verglichen mit klassischer Adressdatenlieferung, durchaus potenzieren und schneller eintreten. Hier will die Auskunftei beruhigen - mit jahrelanger Erfahrung in der Ermittlung von Anschriften und strengen Qualitätsstandards, die die Richtigkeit von Datensätzen gewährleisteten.

Welche E-Mail-Adressen sind gespeichert? Selbstauskunft anfordern

Tools wie eSearch sind vergleichsweise neu. Dennoch lohnt es sich, im Blick zu behalten: Welche Stammdaten haben Anbieter wie Regis24, welche E-Mail-Adressen und damit verbundene Domains in ihrem Datenbestand? Eine Selbstauskunft bringt Klarheit. Beim Gläubiger selbst jedoch wird man, wenn überhaupt, nur die virtuelle E-Mail-Adresse erfahren. Also nachfragen, ob und mit welcher Auskunftei im Einzelfall kooperiert wird, um diese direkt anzusprechen - und eine Selbstauskunft nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuholen. Und anschließend sämtliche Informationen zu erhalten, die diese zur Person gespeichert hat. Doch nicht immer wird die Bitte um Selbstauskunft innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet: Auskunftserteilungen haben nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich zu erfolgen, spätestens innerhalb eines Monats. Zögern Sie nicht, dann nachzuhaken!

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