Artikel vom 02.01.2025

Fake-Forderung, Drohung, Mondgebühr: Was dürfen Inkasso-Schreiben?



Oh Schreck! Eine Inkasso-Mail im Postfach: Städtische Gebühren sind noch nicht beglichen. Also zahlen Sie fristgerecht, bevor Mahnkosten oder negative Bonitätsbewertungen auflaufen. Unser Rat: Eile mit Weile bei unklaren Forderungen. Nur, wer als Adressat von Inkasso-Schreiben seine Rechte kennt, wehrt sich erfolgreich.

Abwassergebühren noch offen - wirklich?

Sie ahnen es bereits: Gewerbliche E-Mail-Adressaten - wie kürzlich in Simmerath, Region Aachen - bedienen mit ihrer Zahlung irgendein Konto, nur nicht das des genannten Inkassobüros. Denn das gibt es gar nicht - und falls doch, hat dieses Unternehmen mit der E-Mail nichts zu tun. Städte und Gemeinden beauftragen mit dem Eintreiben von Umwelt- und Abwassergebühren eher selten externe Inkassounternehmen - und Mahnungen kommen normalerweise per Post, nicht per E-Mail. Betroffen? Bitte rufen Sie die genannte Telefonnummer nicht an - und mailen Sie nicht zurück. Sondern suchen Sie den Inkasso-Namen erst im Netz.

Widerspruch einlegen - und dranbleiben

Doch auch echte Inkassobriefe dürfen längst nicht alles. Aber was ist erlaubt? Etwa, sich rechtliche Schritte wie Mahnverfahren, Klage und Vollstreckung vorzubehalten und auf steigende Inkassogebühren bei Nichtzahlung hinzuweisen. Vorausgesetzt - unwidersprochene! - Forderung und Inkassokosten sind rechtens. Wie hoch Inkassogebühren sein dürfen, verraten Tabellen der Verbraucherzentralen - und Musterbriefe helfen, unberechtigten Forderungen zu widersprechen. Wie im Spätsommer beim Deutschlandticket-Abo: Trotz fristgerechter, schriftlich bestätigter Kündigung buchte die Deutsche Bahn bei hunderten Kunden weiter ab, oft doppelt und dreifach binnen eines Monats. Ein Systemfehler, so die Vermutung der Verbraucherzentrale. Mahnungen und Inkasso folgten. Wobei die Bahn auf viele Widersprüche über ein Jahr gar nicht reagierte.

Inkasso droht mit Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung?

Man will Ihr Konto einfrieren, droht mit Haftbefehl? Leider ist ein Ankündigen von Mahn- und Klageverfahren sowie Vollstreckungsmaßnahmen zwecks Eintreiben der Forderung laut Bundesgerichtshof (BGH) zulässig. Trotzdem ruhig Blut: Erst, wenn der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen Sie hat, wird es ernst. Etwas, das Sie im Vorfeld erfahren, per Einschreiben im gelben Umschlag. Korrekt sind Formulierungen wie: "Ersparen Sie sich die Kosten eines Verfahrens. Einmal rechtskräftig, kann ein Titel bis zu dreißig Jahre bei Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung und Abgabe der Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) wirksam sein." Zahlungsfristen müssen aber angemessen, sprich nicht kürzer als sieben Tage sein.

Rechtskräftiger Titel existiert - stimmt das?

Aber was, wenn die Inkassofirma behauptet, dass die Forderung aus einem rechtskräftigen Urteil stammt? So geschehen im Rahmen von Zahlungsaufforderungen des EOS Deutscher Inkasso-Dienst - angeblich im Auftrag der Telekom. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern prüfen Sie solche Schreiben vor Zahlung per Vergleich oder Lastschriftmandat sorgfältig. Denn es kann Ihnen nichts passieren! Beim näheren Hinsehen zeigt sich vielleicht, dass das Feld mit dem gerichtlichen Aktenzeichen leer bleibt, weil es den rechtskräftigen Titel gar nicht gibt. Bitten Sie den Absender per Einschreiben um das Aktenzeichen und eine Kopie des angeblichen Titels, unter Setzung zweiwöchiger Frist. Um ganz sicher zu gehen, können Sie auch eine Selbstauskunft (kostenlose Datenkopie) bei Auskunfteien anfordern: Auch dort kann ein Titel vermerkt sein.

Wenn das Inkasso klingelt

Darf eine Inkasso-Firma damit drohen, Ihre Forderung bei nicht fristgemäßer Zahlung an eine Auskunftei wie die Schufa zu melden? Die Frage ist nicht ob, sondern wie: Formulierungen wie "Nur durch fristgerechte Zahlung können Sie Konsequenzen für Ihre Kreditwürdigkeit noch vermeiden" sind verboten. Weil bewusst zu schwammig: Hier fehlt der Hinweis, dass Negativeinträge nur bei unbestrittenen Forderungen möglich sind. Unkonkrete Drohungen ohne näheren Hinweis, wie Sie negative Folgen abwenden können, sind dagegen unzulässig. Aber der Grad zwischen korrektem Prozedere und Einschüchterung ist schmal: "Sie müssen in den nächsten Wochen mit einem Hausbesuch durch unser Team rechnen" ist nicht erlaubt. Steht trotzdem das Inkasso unangekündigt vor der Tür, dürfen Sie die Polizei rufen: Beim Vorschlag, einen Gesprächstermin bei Ihnen zu Hause zu vereinbaren, verläuft die Grenze.

Was weiß das Inkasso über Sie? Selbstauskunft anfordern

Selbst der sorgfältigste Schuldner kann einmal den Überblick verlieren. Was hat ein bestimmtes Inkassobüro alles zu Ihnen gespeichert? Seit Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - und gibt Verbrauchern gem. Art. 15 DSGVO bzw. § 34 BDSG das generelle Recht auf Selbstauskunft. Gewusst? Anders als eine Wirtschaftsauskunftei (Euro-Score-Datenpool etc.) speichert ein Inkasso keine Scorewerte bzw. Daten zu Bonitätsanfragen. Für eine Selbstauskunft braucht das Inkassobüro Name, Geburtsdatum, Aktenzeichen, Anschrift (kein Postfach) und ggf. frühere Adressen. Manche Firmen wünschen hier eine Ausweiskopie. Dies ist nicht zwingend! Möchten Sie eine solche schicken, sollten Sie unrelevante Daten wie Ausweisnummer, Größe oder Augenfarbe schwärzen.

Erste Adresse? Verbraucherzentrale

Was für ein Aufwand ... warum nicht einfach anrufen und schnell nachfragen? Da kann ja jeder kommen: Eine Selbstauskunft am Telefon verstößt gegen den Datenschutz. Sie stoßen auf unklare Inkassoforderungen und -gebühren? Ihre örtliche Verbraucherzentrale informiert umfassend - und unterstützt Sie dabei, Ihr gutes Recht durchzusetzen!

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