Artikel vom 08.01.2018

Kein Kredit, kein Vertrag: Wenn Verbraucher für die Schufa gestorben sind



Inzwischen Alltag: Falsche Schufa-Meldungen, die dafür sorgen, dass Kredite oder Vertragsanfragen abgelehnt werden. Aber was, wenn ich Post von der Schufa erhalte, weil man mich dort für tot hält? Datenpannen, die immer wieder passieren - wie aktuell bei einer Stromkundin aus Ostfriesland, die eigentlich nur den Anbieter wechseln wollte.

Stromanbieterwechsel: Antragsteller verstorben

Im Herbst 2017 entschloss sich die 61-Jährige aus Ihlow, Ostfriesland, Strom zu sparen. Standardmäßig holte der neue potenzielle Stromanbieter bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) Informationen über die Kundin ein. Weil man von dort die Nachricht erhielt, dass die Antragstellerin verstorben sei, schickte man der Ihlowerin eine Ablehnung. Die Begründung: Probleme mit der Schufa. Die Stromkundin, die nach eigener Aussage noch nie Bonitätsprobleme hatte, ging der Sache auf den Grund - und wandte sich mit einem Auskunftsersuchen zur Datenübersicht an die Wirtschaftsauskunftei. Die Antwort: Ihre Personalien deckten sich angeblich nicht mit den Daten, die diese im Antrag an den Stromanbieter angegeben hatte. Man bat die Frau um eine Kopie ihres Personalausweises.

Hausbank meldet Tod der Kundin

Gesagt, getan - einige Tage später bestätigte der Stromlieferant das Zustandekommen des Vertrages. Allerdings hatte die Ihlowerin aus dem Landkreis Aurich zur Sicherheit ihre jährliche Schufa-Verbraucherauskunft angefordert: Als makabre Weihnachtspost flatterte ein Brief ins Haus, der ihr nicht nur mitteilte, dass ihre Hausbank sie im Dezember 2015 als verstorben gemeldet hatte, sondern sie auch als Vertragspartnerin eines vierstelligen Ratenkredits auswies. Eine Verwechslung - mit einer Frau gleichen Namens im Nachbarlandkreis Wittmund. Jedoch hörten mit dem selben Geburtstagdatum die Gemeinsamkeiten auf: Geburtsort- und -jahr waren nicht identisch, wie die Stromkundin durch eigene Recherchen herausfand.

Einzelfälle? Wie die Schufa Vertrauen schaffen will

Wie konnte es dazu kommen? Vielleicht eine Fehlinterpretation von Facebook-Infos? Kaum, denn die Schufa nutzt keinerlei Daten aus sozialen Netzwerken. Es handle sich im einen Einzelfall, so Schufa Sprecherin Sabine Bernstein. Bei identischen Merkmalen seien gelegentliche (Namens-)Verwechslungen nicht auszuschließen. Bernstein verweist auf die Masse an 813 Millionen Informationen und 380.000 Anfragen pro Tag. Ein riesiger Datenbestand - mit Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, derzeitigem und früherem Wohnort, Mahn- und Inkassoverfahren, Insolvenzen, Krediten und Kontoeröffnungen. Übliche Schufa-Praxis: Auf jede Rückfrage von Betroffenen reagieren. Auch dann, wenn Daten fehlen, wie beispielsweise zu einem Kredit, weil der Kreditgeber nicht mit der Schufa zusammenarbeitet oder die rechtzeitige Schufa-Meldung schlichtweg versäumt hat. Was tut die Schufa darüber hinaus, um ihrem Ziel von Datenqualität als Grundlage ihres Geschäftserfolgs gerecht zu werden? Zu den Maßnahmen von Fehlervermeidung zählen u. a. Schulungen von Schufa- Kunden, regelmäßige Datenanalysen, Plausibilitätschecks sowie Bestandsabgleiche und Dateninventuren. Zugegeben - unsere verstärkt digitalisierte Welt zeigt sich anfällig für Fehler genannter Art. Allerdings erkennen Finanzexperten in der Meldung eines Todesfalls durch ein Geldinstitut auch eine Chance, weil eine Form von Verbraucherschutz. So wird vermieden, dass Betrüger mit dem Namen Verstorbener Geschäfte machen.

Einzelfälle? Sicher, aber mit Seriencharakter

So wurde bereits im Januar 2017 Bodo Herbstritt, ein Steuerfachwirt aus Heitersheim, für tot erklärt. Der Inhaber von sechs Konten wurde durch die Schufa bei allen Bankinstituten als verstorben gemeldet. Der Fehlergrund hier: Die Falschmeldung einer Direktbank vom Dezember 2016. Eine Panne, die Herbstritt Zeit, Mühe und Nerven kostete. So klingelte wiederholt das Telefon, mit der Frage: Leben Sie noch? Auch wurden Konten und Karten gesperrt. Das Schreiben der Schufa liefert die Erklärung: Betreffende Direktbank hatte auch ein Konto der im August 2010 verstorbenen Mutter Herbstritts geführt - und ließ sich ihre Entschuldigung eine Gutschrift von 100 Euro kosten. Ein Hohn für Herbstritt, der zahlreiche Arbeitsstunden durch die Sache verlor und der sich fragt: Wie ist es möglich, eine Person ohne Sterbeurkunde einfach für tot zu halten? Ganz einfach - schon ein Klick auf die falsche Schaltfläche und ein Datenübernahmefehler genügen. So 2016 passiert bei einer Herdeckerin, deren Verbraucherkredit für neue Küche eine Ablehnung erfuhr, weil die Stadtsparkasse Witten glaubte, sie sei schon 2011 verstorben.

Tipp: Jedes Jahr Selbstauskunft einholen!

So possenhaft und kurios die Fälle anmuten, Fakt bleibt: Die Schufa muss sich immer wieder und in regelmäßigen Abständen bei Betroffenen entschuldigen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, die bei den unterschiedlichen Auskunfteien gespeicherten Daten jährlich auf Korrektheit zu überprüfen. Verbraucherberatungen stellen dazu Formulierungshilfen bereit. Diese Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als stichtagsbezogene Kontrollinformation verrät auch, woher die gespeicherten Daten stammen und an wen sie gegangen sind. Doch warum überprüft die Schufa ihr zugehende Informationen nicht? Nun, sie kann den Sachverhalt, der einer Datenmeldung zugrunde liegt, nicht prüfen, weil sie hieran nicht beteiligt ist. Dies können nur das meldende Unternehmen und die beteiligte Person leisten. Dazu hat die Schufa einen so genannten Rückfrageprozess eingerichtet: Gibt ein Verbraucher Hinweise auf unvollständige oder nicht korrekte Daten, kann die Schufa den Sachverhalt mit dem meldenden Unternehmen klären. Mit Anforderung der jährlichen Selbstauskunft gehen Verbraucher sicher, dass falsche Einträge frühzeitig bemerkt und korrigiert - und so Probleme bei Kreditaufnahme oder Vertragsschließungen verhindert werden.

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