Artikel vom 03.05.2021

Kontaktlos, digital, schnell: Wohnung mieten in Corona-Zeiten



Wohnungssuche trotz Pandemie? Corona verändert alles: Gerade rüstet ein großes Unternehmen seinen Berliner Wohnungsbestand komplett mit digitalen Schlössern aus. Und wo klassische Vor-Ort-Termine schwierig sind, boomt kontaktlose Besichtigung und Vermietung: Der potenzielle Mieter füllt eine Selbstauskunft aus, den Rest erledigt ein Algorithmus. Unbegrenzte digitale Möglichkeiten für Vermieter?

Wohnung vermieten - digital statt analog

Vermittler und Interessenten, die sich treffen, lange Schlangen im Treppenhaus: Vielerorts Geschichte, weil Immobilienverwalter und Wohnungsunternehmen den Wechsel von analog zu digital vollzogen haben. Corona-Kontaktbeschränkungen befeuern diesen Wandel: Software und externe Dienstleister ersetzen Face-to-Face und Handschlag - und machen sogar physische Wohnungsbesichtigung und Vor-Ort-Termin verzichtbar. Die Immobilie wird berührungslos per Software betreten, mit 360°-Rundumblick. Anstelle analoger Vermietung, wo zahlreiche Informationen und Dokumente in Papierform den Besitzer wechseln, werden Anfragen nun online bearbeitet. Interessenten laden Mieterselbstauskunft und Einkommensnachweise eigenhändig hoch. Bonität prüfen? Die Schufa-Abfrage ist gleich mit integriert. Alles ist in der Cloud gespeichert: So hat jeder Mitarbeiter des Wohnungsunternehmens jederzeit überall Zugriff.

Digital spart Zeit: Schneller Mieterwechsel ist rentabler

Noch nie war die Auftragslage für Hausverwaltungen, Vermieter und Hausverwalter so gut. So dass sich manche fragen: Da muss doch noch mehr gehen? Und entscheiden sich im Sinne künftiger Wettbewerbsfähigkeit für die neue Digitalisierungsstrategie. Deren Versprechen heißt schnellerer Mieterwechsel und gesteigerte Rentabilität. Denn Zeit ist bekanntlich Geld: Kein langwieriges Suchen in Excel-Listen, um im Bestand zu checken, welche Wohnungen gerade frei werden. Zur Vermietung Anfragen beantworten, Termine machen und später Bewerber ablehnen? All das kostet. Zudem analog oft gar nicht die Zeit ist, alle Anfragen zu bearbeiten - und so manch perfekter Mieter durchs Raster fällt. So zumindest die Vermieter-Befürchtung. Smartes Mieter-Matching hilft und fragt: Was soll der neue Mieter einer ganz bestimmten Wohnung haben? Der Vermieter bastelt sein Profil des Idealkandidaten - von Haushaltsgröße über Einkommenshöhe bis Haustier, damit der neue Mieter wie der Schlüssel ins digitale Schloss passt. Ausgewertet wird automatisch - niemand muss sich den Vermieterkopf zerbrechen.

Mietvertrag weiter nur eigenhängig unterschrieben gültig

Anhand der Einkommensbescheinigung Schufa-Auskünfte einholen? Mietvertrag ausdrucken und via Snailmail verschicken? Vorbei, denn es wird kontaktlos, weil mit elektronischer Signatur unterzeichnet. Damit ist digitale Vermietung der aktuellen Gesetzeslage noch einen Schritt voraus: §§ 550 und 126 BGB schreiben weiter den Mietvertrag in Schriftform vor, spätestens bei Wohnungsübergabe von beiden Parteien zu unterzeichnen. Routineaufgaben wie das Versenden von Absagen und Terminen für die Wohnungsbesichtigung sind jetzt schon schnell erledigt, die Wohnungsübergabe dank digitalem Übergabeprotokoll ebenso.

Klingt ein wenig nach Online-Dating? Das Prinzip ist ähnlich

Es muss funken zwischen Mieter und Vermieter, und im Vorfeld sind viele Angaben zur Mietereignung zu machen. Fehlt etwas in der Bewerbung, fragt nicht der Vermieter in spe, sondern das System automatisch nach. Das folgende Mieter-Matching erfolgt nach ausgefeiltem Algorithmus, der anhand persönlicher Daten den besten Mieter herausfiltert. Bei diesem automatisierten Interessentenmanagement lassen sich für Bewerber Punkte vergeben, aber auch Kriterien gewichten. So sortiert die Software bestimmte Interessenten direkt aus, weil das Objekt für diese ungeeignet ist - von der Großfamilie bis zum Hundefreund. Haushaltsgröße, (nicht vorhandene) Haustiere und Einkommensspanne passen? Treffer! Der Algorithmus hat ins Schwarze gezielt: Das Programm spuckt passende Mieter aus.

Noch einfacher geht es mit uns! Vermietungs-Apps

Sie tragen putzige Namen wie Climmi, Mietify oder Moovin - und locken mit unterschiedlichsten Services für die Vermietung per App. Da werden potenzielle Mieter anhand von 30-Punkte-Checklisten überprüft; ein Bewerbermanagement organisiert auch online Besichtigungstermine und Selbstauskunft. Andere Apps mieten Wohnungen zunächst höchstselbst an - und suchen erst dann nach Kandidaten. Auch digitales Dokumentenmanagement inkl. Wohnungsübergabeprotokoll und Wohnungsgeber-Bestätigung ist via Smartphone machbar. Damit das Vermieterleben maximal einfach wird, ist dank Dashboard alles mehrsprachig im Blick - und der Support nennt sich Concierge-Service. Dienstleistungen, für die z. B. Provisionen im einstelligen Prozentbereich auf Basis der Kaltmiete fällig werden, berechnet nach Zahl verwalteter Einheiten pro Monat. Läuft das Mietverhältnis, ist auch ein Import von Ein- und Ausgaben mittels Mietkonto-Anbindung möglich: Bestehende Bankverbindungen werden für die automatisierte Überprüfung der Mieteingänge übertragen. So können per App automatisch Mahnungen verschickt oder Miet- und Darlehensverträge verwaltet werden.

Selbstauskunft anfordern: Was wissen Wohnungsanbieter über mich?

Wird Software für den Mieterwechsel als Tool eingesetzt, sehen Unternehmen auch, aus welchen Quellen Interessentenanfragen stammen. Softwareanbieter versichern, dass sämtliche Prozesse in der Vermietung von Immobilien auch digital absolut DSGVO-konform abgedeckt werden: Da kommt so einiges an Verbraucherdaten zusammen! Diese darf ein Vermieter jedoch nicht beliebig nutzen, sondern nur für den Zweck der Vermietung. Ist die Wohnung vergeben, darf er die Datensätze weder weiterverwenden, noch weitergeben oder gar verkaufen. Er muss diese unverzüglich löschen; eine Aufbewahrung ist, wenn überhaupt, nur für betriebsinterne Zwecke erlaubt. Es sei denn, man hat Sie als Interessent gefragt, ob man Ihre Daten speichern darf, um Ihnen später weitere Wohnungsangebote zu schicken. Potenzielle Vermieter müssen Ihnen also Frage und Antwort stehen: Was ist gespeichert? Wurde vorschriftsmäßig gelöscht? Eine solche Selbstauskunft ist Ihr gutes Recht!

Deutscher Mieterbund: Wenn möglich persönlich besichtigen

Der Mieterbund rät bei Onlinebesichtigungen und virtuellen 360-Grad-Rundgängen zur Vorsicht: Nur eine reale Begehung ermögliche eine genaue Prüfung des Mietangebots. Onlinebesichtigungen zeigten nur Ausschnitte. Mieter sollten sich auch in Coronazeiten, sofern möglich, in persona und vor Ort vom Zustand einer Mietsache überzeugen. Wer auf Basis einer Onlinebesichtigung einen Mietvertrag schließt, hat ggf. ein Widerrufsrecht, falls die Wohnung faktisch nicht den geweckten Erwartungen entspricht. Denn laut Immobilienverband Deutschland (IVD) sind auch während der Pandemie Wohnungsbesichtigungen weiter möglich, unter Einhaltung der bekannten Hygieneregeln plus Anwesenheitsdokumentation. Logisch, oder? Schließlich ist eine Wohnungsbesichtigung kein privates Treffen, sondern eine Versorgungsleistung - unaufschiebbar wie der Einkauf im Supermarkt!

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