Artikel vom 04.06.2025
Kraftakt Wohnungssuche: Lügen bei der Selbstauskunft?
Stecknadel im Heuhaufen gefunden? Glückwunsch zum neuen Domizil, trotz herrschender Wohungsnot. Laut Bündnis Soziales Wohnen fehlen in Deutschland derzeit über 500.000 Wohnungen, Tendenz steigend. Doch was erhöht die Chancen auf eine Bleibe? Mietnomaden wissen, wie's geht. Alle anderen lassen besser die Finger von Lügen in der Mieterselbstauskunft - aus guten Gründen.
Bündnis Soziales Wohnen: Politik in der Pflicht
Wohnungssuche in Deutschland 2025: Aufreibend und frustrierend, bringen die dabei nötigen Anstrengungen Mietinteressenten zur Verzweiflung. Wie das Pestel-Institut im Auftrag des Bündnis Soziales Wohnen ermittelte, wächst die Wohnungslücke weiter: Deutscher Mieterbund und Caritas, aber auch Vertreter der Baubranche beklagen das Fehlen politischer Strategien zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Ihre Forderung: Ein echtes Wohnungsbau-Konjunkturprogramm, der Abbau von Auflagen und Bürokratie sowie klare Finanzierungszusagen. Das kann dauern! Bis es soweit ist, ist Erfindungsreichtum beim Kampf um eine Wohnung mehr denn je gefragt.
Mieterselbstauskunft frisieren?
Vom Durchschnittsmieter zum glänzenden Top-Kandidaten? Der Vermieter verlangt umfangreiche Infos: Die Mieterselbstauskunft verrät alles Bonitätsrelevante - zu Job, Einkommen und bestehenden (Miet-)Schulden. Während Sie bei unzulässigen Fragen - z. B. nach Schwangerschaft, Gesundheitszustand oder Religionszugehörigkeit - schamlos flunkern dürfen, wird's bei Lügen auf zulässige Fragen schnell gefährlich. Schließlich ist die Selbstauskunft mit Recht wichtiges Vermieterinstrument, um Mietinteressenten auf Zuverlässigkeit abzuklopfen! Kommt die Lüge raus, droht neben zivilrechtlichen Konsequenzen auch eine Strafanzeige wegen Betrugs.
Spezialisten für Mietbetrug
Zugegeben - da ist eine Gruppe, die sich immer wieder attraktive Mietwohnungen sichert: Mietnomaden! Versierte Lügner mit perfekter Hochglanzfassade, die maximal seriös auftreten - und vor Eloquenz nur so sprühen. So raffiniert, dass Vermieter nicht den geringsten Verdacht schöpfen. Wie laut Haus & Grund gut 15.000 Mietnomaden-Fälle jährlich belegen. Wie kann das sein, wo Vermieter von Bewerbern immer mehr Selbstauskunft-Nachweise fordern? Profis des Mietbetrugs sind Spezialisten ihres Fachs. Ob Mietschuldenfreiheitsbescheinigung durch den Vorvermieter, Schufa Selbstauskunft, Ausweise, Unterschriften oder Einkommensnachweise - einfach alles lässt sich fälschen. So gekonnt, dass nicht einmal Makler den Betrug entlarven.
Lügen mit Tragweite: Kündigung, Anfechtung, Schadensersatz
Fliegt der Betrug auf, sind Mietnomaden längst über alle Berge. Aber Ottonormalmieter wie Sie? Eher nicht. Ihr getäuschter Vermieter kann den Mietvertrag, der auf Basis falscher Angaben geschlossen wurde, wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) anfechten. Bei Erfolg gilt Ihr Vertrag als null und nichtig - Sie müssen wieder raus. Lügen in der Selbstauskunft können in der fristlosen Kündigung münden (§ 543 BGB), wenn Sie Ihren Vermieter bewusst über die Höhe Ihres Einkommens getäuscht oder bestehende Mietschulden verschwiegen haben. Sind Räumungsklage und ggf. Zwangsräumung erfolgreich, können Sie nach wenigen Wochen bereits wieder auf der Straße stehen. Sogar die Kosten für Räumung und Einlagerung Ihrer Möbel kann sich der Vermieter von Ihnen erstatten lassen. Hat Ihr Vermieter sonstige wirtschaftliche Nachteile, z. B. durch Leerstand oder die Suche nach einem neuen Mieter, kann noch weiterer Schadensersatz auf Sie zukommen.
Für die Traumwohnung in den Knast?
So dringend Sie die Wohnung brauchen: Vorsätzlich falsche Angaben zur eigenen Zahlungsfähigkeit zu machen, ist Betrug. Bevor Sie sich als angehender Mietnomade profilieren und sich einen Mietvertrag erschleichen, sollten Sie bedenken: Wer seinen Vertragspartner täuscht, verleitet diesen grundsätzlich zu einer so genannten vermeidbaren Vermögensverfügung. Ungeachtet der Tatsache, ob es tatsächlich zu Mietausfällen Ihrerseits kommt, die einen Vermögensschaden im Sinne von § 263 StGB darstellen. Ärger ist also vorprogrammiert! Und die Aussicht auf ein ganz spezielles Dach über dem Kopf: Auf Betrug stehen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
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