Artikel vom 27.08.2021

Muss ich das wirklich zahlen? Wieder falsche Inkassoschreiben im Umlauf



Nicht wenige Verbraucher haben den Überblick über die eigenen Finanzen längst verloren. Dann haben unseriöse Inkassofirmen und falsche Geldeintreiber leichtes Spiel - und drohen bei Nichtzahlung weitreichende Folgen an. Das weckt Ängste: Ist dieses Inkassoschreiben echt? Oder habe ich da etwas übersehen?

Inkasso treibt Geld für vermeintliche Glückspiel-Abos ein

Derzeit flattern Verbrauchern bundesweit wieder verstärkt Mahnungen von Geldeintreibern ins Haus, so die Verbraucherzentralen. Viele fragen sich: Bin ich wirklich im Netz in eine Abofalle geraten? Gerade Menschen, bei denen unterschiedlichste offene Forderungen aufgelaufen sind, öffnen Mahnungen irgendwann nicht mehr - und verlieren den Überblick. Auch der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) warnt vor Betrugsversuchen durch falsche Inkassofirmen. Denn die Verbraucherbeschwerden beim BDIU häufen sich, besonders mit dem Absender EU Forderungs AG. So fordert man in Oberhausen, NRW, z. B. den bewusst krummen Betrag von gut 270 Euro für ein vermeintliches Glücksspiel-Abonnement. Bei Nichtzahlung wird mit Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung und/oder Schufa-Eintrag gedroht.

Falsche Inkassobüros erkennen: BDIU Beschwerdestelle hilft

Andere Geldeintreiber nennen sich RIGO Forderungs AG, OZCAN ME Forderungs AG oder Fordinal Forderungs AG. Sehr offensichtliche Merkmale betrügerischer Schreiben und fingierter Zahlungsaufforderungen, auch per E-Mail und SMS, sind Rechtschreibfehler; das Konto des Empfängers befindet sich oft im Ausland. Ein Weg, sich Klarheit zu verschaffen, ist das neue Verbraucherportal auf inkasso.de. Der erste Schritt ist eine Echtheitsprüfung. Wer sich hier nicht sicher ist, kann sich an die BDIU-Beschwerdestelle mit Ombudsfrau Brigitte Zypries, der ehemaligen Justizministerin, wenden. Ein Inkassoglossar erläutert das juristische Vokabular, um mit der - beabsichtigten - Begriffsverwirrung solcher Schreiben aufzuräumen. Des Weiteren finden Betroffene dort Informationen zum Inkassoverfahren selbst:

- Wie sieht ein korrektes Inkassoschreiben aus?
- Welche Merkmale hat eine korrekte Zahlungsaufforderung?
- Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?

u. v. m.

Sie ziehen sich diesen Schuh nicht an? Schreiben Sie nicht zurück, sondern melden Sie das falsche Inkassoschreiben bei der Polizei.

Was tun, wenn die Forderung berechtigt ist?

Es gibt zwar einen Vertrag mit dem genannten Unternehmen, aber keine Zahlungsrückstände? Widersprechen Sie der Forderung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Um wirksam zu sein, muss eine Forderung unbestritten (Sie haben dieser nicht widersprochen) und fällig sein. Nur dann darf ein Inkassobüro im Auftrag des Gläubigers als externer Dienstleister für Forderungsmanagement aktiv werden. Aber auch bei tatsächlichem Zahlungsverzug sollten Sie nicht einfach zahlen, sondern prüfen: Ist diese Forderung angemessen? Inkassofirmen leben von den im Drohschreiben ausgewiesenen Gebühren, wohlwissend, dass dem Adressaten seine Ruhe lieb ist. So werden auch überhöhte Forderungen unkritisch beglichen. Sie sind tatsächlich in Zahlungsverzug? Dann ist die Folge ein so genannter Verzugsschaden: Dieser kommt zur eigentlichen Forderung hinzu und soll finanzielle Nachteile, die dem Gläubiger durch verspätete bzw. ausbleibende Zahlung entstehen, ausgleichen. Inkassokosten gehören auch dazu: Diese zahlt nicht der Online-Händler, bei dem Sie z. B. bestellt haben, sondern Sie. Sie werden ebenfalls auf die Forderung aufgeschlagen.

Wichtig: Um in Verzug zu sein, braucht es keine Mahnung!

Ist als Frist "Zahlung zu sofort" angegeben, ist ein Betrag direkt fällig. Dies ist jedoch nicht der Regelfall. Zumeist hat man schon eine oder mehrere Mahnungen erhalten. Aber aufgepasst: Wo freundlich Zahlungserinnerung draufsteht, kann die erste Mahnung drin sein. Und zwar dann, wenn eindeutig zur Zahlung aufgefordert wird. Es wird keine Frist genannt? Dann sind Sie als Schuldner spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug - die gesetzliche Frist. Angst vor Zwangsvollstreckung? Nur berechtigt, sofern es zuvor ein gerichtliches Mahnverfahren gab: Denn ein Gerichtsbeschluss, der so genannte Titel, ist die zwingende Basis für Maßnahmen wie z. B. Kontopfändungen. Aber was, wenn Sie die Rechnung schon vor Erhalt des Inkassobriefes beglichen haben? Ignorieren Sie die Zahlungsaufforderung trotzdem nicht einfach! Weisen Sie stattdessen schriftlich per Brief oder E-Mail darauf hin. Das klärt den Sachverhalt und bremst weitere Briefe aus - auch, wenn Sie nach Begleichen einer Forderung nicht zur Reaktion verpflichtet sind!

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