Artikel vom 05.04.2016
Noch immer jede Menge Fehler: Bis zu jede vierte Schufa-Auskunft ist nicht korrekt
Nicht notierte Löschfristen, Übermittlungspannen oder Irrtümer bei der Erfassung - die Ursachen für fehlerhafte Eintragungen in den Datenbanken großer Auskunfteien sind äußerst vielschichtig. Doch ob technische Störung oder abgelenkte Sachbearbeiter, die Folgen unrichtiger und damit nicht selten negativer Einträge in den Speichern von Creditreform, Schufa & Co. müssen letztlich immer die Verbraucher ausbaden. Nur wer hier aufmerksam ist und die Korrektheit des Datenbestandes regelmäßig durch Einholung einer Selbstauskunft nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) überprüft, ist auf der sicheren Seite und kann sich effektiv schützen.
Eine Selbstauskunft nach § 34 BDSG ist und bleibt unverzichtbar
Auf den ersten Blick klingt alles bestens: Laut einem kürzlich in der Wirtschaftswoche erschienenen Beitrag liegen nach Angaben der Schufa für über 90 Prozent der in den dortigen Datenbanken erfassten Personen ausschließlich positive Eintragungen vor. Zudem wären Eintragungsfehler sehr selten. So habe der Schufa-Ombudsmann Hans-Jürgen Papier bereits im Jahre 2014 verlauten lassen, dass es in nur 18 aller an ihn herangetragenen Fälle zu einer nachträglichen Korrektur gekommen sei. So weit, so gut. Doch was heißt das konkret? Sind die Angaben in den Datenbeständen von Schufa & Co. tatsächlich fast immer korrekt? Können sich die Bundesbürger wirklich blind auf die Richtigkeit dessen verlassen, was potenzielle Kreditgeber, Vermieter oder Arbeitgeber aus dem Daten-Pool der Auskunfteien über sie erfahren? Leider nicht. Denn in der Praxis sieht die Situation ein wenig anders aus, als sie in den Worten der Pressesprecher und Unternehmensvorständen klingt. Eine Selbstauskunft nach § 34 BDSG ist und bleibt daher unverzichtbar, um Ärger und Probleme von Anfang an zu vermeiden.
Untersuchung zeigt: Viele Auskünfte sind falsch
Schon der erste Blick in eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung zu den Inhalten von Bonitätsauskünften zeigt: Bis zu jeder vierte Datensatz der Auskunfteien ist fehlerbehaftet. Im Rahmen einer von der GP-Forschungsgruppe durchgeführten Verbraucherumfrage wurde zwar deutlich, dass die meisten Fehler eher harmloser Natur waren und oft Angaben zur Adresse oder zu beteiligten Banken betrafen - allerdings beklagte rund ein Drittel der Befragten bei festgestellten Fehlern die unterbliebene Löschung bereits getilgter Kredite oder Darlehen. Ein Umstand, der im Falle einer geplanten Aufnahme von Neukrediten sowie bei Finanzierungs- oder Ratenkaufanfragen fatale Folgen haben kann. Oftmals wissen die Betroffenen gar nichts von den noch bestehenden Negativmerkmalen und wähnen sich in Sicherheit. Erst durch die Einholung einer Selbstauskunft nach § 34 BDSG werden die Fehler aufgespürt und können korrigiert werden. Auf derartige Hinweise reagieren die Auskunfteien dann in aller Regel unbürokratisch und berichtigen die Datensätze sofort. Es verwundert also nicht, dass der Schufa-Ombudsmann von einer nur geringen Fallzahl derartiger Beschwerden spricht, denn fast immer wird die Korrektur umgehend vorgenommen. Einer Einschaltung des Ombudsmannes bedarf es also gar nicht mehr.
Nur eine Selbstauskunft schafft Klarheit
Immer wieder zeigt sich, dass das im weiten Teilen der Bevölkerung noch immer unbekannte Instrument der Selbstauskunft nach § 34 BDSG für Verbraucher die einzige Möglichkeit ist, Unrichtigkeiten im Bestand der zu ihrer Person gespeicherten Daten aufzudecken und eine Berichtigung zu erwirken. Nach der Untersuchung der GP-Forschungsgruppe wissen gerade einmal 43 Prozent der Deutschen, dass sie einmal im Jahr eine kostenlose Eigenauskunft einholen können - eine Zahl, die angesichts der dramatischen Folgen unrichtiger Eintragungen in diesen sensiblen Datenbanken deutlich zu gering ist.
Zögern Sie daher nicht, die bei Schufa, Creditreform & Co. zu Ihrer Person gespeicherten Daten regelmäßig zu überprüfen. Nur so können Sie auf mögliche Fehler umgehend reagieren und viel Ärger vermeiden.
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