Artikel vom 24.04.2020

Selbstständige: Liquide trotz Corona? Bedingungen für Soforthilfen



Nicht mehr flüssig - und niemand weiß, wie lange noch! Corona trifft alle Branchen, Investitionen liegen auf Eis. Zum Glück warten hilfreiche Töpfe von Bund und Ländern: Jetzt Liquiditätsengpass per Kredit überbrücken? Doch welche Bedingungen sind beim Thema Selbstauskunft an eine Soforthilfe geknüpft?

Umsatzrückgang muss unverschuldet sein

Je nach Bundesland gestalten sich Soforthilfen recht unterschiedlich. In Bayern z. B. müssen Soforthilfen - 5.000 bis 30.000 Euro für Selbstständige und Freiberufler - nicht zurückgezahlt werden. NRW springt freischaffenden Künstlern mit rückzahlungsfreien 2.000 Euro zur Seite. Allein gemeinsam: Der Umsatzrückgang muss unverschuldet und 2019 ein prinzipiell wirtschaftlich gesundes Jahr gewesen sein. Neben Soforthilfemaßnahmen wie Einmalzahlungen und Stundungsoption unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Selbstständige durch Kreditmittel. Förderungen, die Arbeitsplätze sichern und eine Insolvenzwelle verhindern sollen. Garantiert ist die Auszahlung nicht. Denn auch jetzt entscheidet jedes Geldinstitut nach eigenem Ermessen, ob sie einen Antrag unterstützt oder nicht. Ansprechpartner ist die Hausbank.

KfW trägt Kreditausfallrisiko bis 90 Prozent

Soforthilfen der Förderbank KfW wollen Betriebsmittel finanzieren helfen und laufende Kosten für Büro- und Gewerbemieten, Personal, Werbung, Beratung und Forschung abfedern. Auch Vorfinanzierung oder Qualifizierung von Mitarbeitern soll sich so bestreiten lassen. Dazu erleichtert die KfW den Zugang zu Investitionskrediten für kleine bis große Unternehmen - und übernimmt Kreditrisiken von bis zu 90 Prozent. Wie bei zinsgünstigen, ein Jahr tilgungsfreien Unternehmerkrediten von bis zu fünf Jahren Laufzeit - in Höhe von maximal fünf Millionen Euro. Ein Topf, der für fünf Jahre am Markt etablierte Firmen mit maximal 249 Vollzeitbeschäftigten bereitsteht. Auch bei Gründerkrediten trägt die KfW bis 80 Prozent des Kreditausfallrisikos: Damit jungen Kleinunternehmen oder Freiberuflern mit kleinem Finanzpolster nicht gleich zu Beginn die Puste ausgeht, sind auch hier bis zu 25 Millionen denkbar.

Ehrlich währt am längsten, Falschangaben später geahndet

Antrag stellen? Wenden Sie sich an Ihre Hausbank - sie leitet die KfW-Finanzierung in die Wege. In Sachsen gehen Sie direkt zur Aufbaubank: Dort setzt man auf kurze Prüfungen und unbürokratische Soforthilfen über ein zentrales Förderportal. Aber auch hier ist eine Selbstauskunft abzugeben, die belegt, dass die Unterstützung notwendig ist. Geprüft wird, wie überall in Deutschland, im Nachhinein, falsche Angaben werden später geahndet. Und wenngleich in den Medien zuweilen ein anderer Eindruck entsteht: Auch die beizubringenden Unterlagen sind nicht von Pappe, sondern folgen dem Rahmen, der auch sonst bei Förderungen verlangt wird -mit Liquiditätsplanung, Jahresergebnissen bzw. Gewinn- und Verlustrechnung für 2019 und 2018 etc. Auch eine Selbstauskunft des Antragstellers sowie Unternehmensbeschreibung und Zukunftsplanung gehören dazu.

Schnell zur Sparkasse, um einen Förderkredit zu beantragen?

Eile mit Weile. Denn es sind einige Unterlagen mitzubringen und das Gespräch gut vorzubereiten - umso schneller klappt die Antragsbearbeitung. Dies verlangt die Sparkasse:

- schriftliche Kurzbeschreibung der Pandemie-Auswirkungen auf Ihre Firma
- Jahresabschlüsse bzw. Einnahme-Überschuss-Rechnungen für 2017/2018
- betriebswirtschaftliche Auswertung mit Summen- und Saldenliste für 2019 und 2020
- Kreditbedarf auf Basis von Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die kommenden 12 Monate
- Besicherungsvorschlag plus Vorschlag Eigenbeitrag des Gesellschafters
- ab drei Millionen Euro Kredithöhe weitere Angaben Coronahilfen KfW
- eine Selbstauskunft

Alles da? Dann machen Sie einen Termin mit Ihrem Bankberater.

Das will die Bank wissen: Vertrauliche Selbstauskunft gem. § 18 KWG

Auch in Coronazeiten gilt das Kreditwesengesetz (KWG), das jedes Kreditinstitut verpflichtet, nach den persönlichen Vermögensverhältnissen zu fragen. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens stellt die Sparkasse Formulare zum Download bereit. Das Formular für die vertrauliche Selbstauskunft gem. § 18 KWG umfasst dabei allerdings mehrere Seiten. Was müssen Sie der Sparkasse mitteilen? Als Kreditnehmer fragt man Sie u. a. nach:

- Daten zur Person wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Handynummer
- Familienstand (ledig, verwitwet, geschieden, wenn verheiratet, in Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung?)
- Zahl unterhaltspflichtiger Kinder
- Einkommensschwankungen der letzten fünf Jahre (mit Höhe und Grund)
- Grundbuchauszug bei Immobilienbesitz (Kaufpreis Immobilie, Eigentumsanteil, Wohn- bzw. Gewerbefläche, Verkehrswert)
- Lebensversicherungen
- Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften
- Wertpapieren wie Aktien, Immobilienfonds etc.
- weiterem Vermögen wie Steuererstattungsansprüche, Autos etc.
- Guthaben bei Kreditinstituten
- Verbindlichkeiten und Krediten (mit Betrag oder Kreditlinie)
- Leasingverpflichtungen
- übernommenen Bürgschaften
- eingetragenen Grundschulden bzw. Hypotheken

Darüber hinaus muss der Antragsteller bestätigen, dass keine Lohn- bzw. Gehaltspfändungen drohen, kein Insolvenz- oder gerichtliches Mahnverfahren beantragt und die eidesstattliche Versicherung nicht abgegeben wurde. Gleichzeitig lässt sich die Sparkasse das Recht unterzeichnen, öffentliche Register und Grundbücher einzusehen - strenge Vertraulichkeit zugesichert.

Schufa: Zahlungsaufschub Teil des Maßnahmenpaketes

Grundsätzlich gilt also: Nur Unternehmen, die nachweisen können, dass Corona der Grund für ihre Notlage ist, sollen Hilfe erhalten. Entsprechend stellt auch die Schufa wie gewohnt kreditrelevante Informationen zu Firmen bereit. Und rät Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, mit den Forderungsinhabern Kontakt aufzunehmen. Wer wegen Corona nicht zahlen könne, habe prinzipiell die Möglichkeit der Stundung. Auch wer als privater Verbraucher betroffen sei, müsse aktuell keinen Schufa-Eintrag befürchten. Denn Regelungen zu Zahlungsaufschub bzw. Stundung sind Teil des Maßnahmenpaketes der Regierung: Forderungen, die nicht fällig sind, sind auch nicht eintragungsfähig. Gewusst? Nicht jede offene Rechnung wird sofort der Schufa gemeldet - eine Forderung muss mindestens zweifach gemahnt bzw. tituliert sein. Sie brauchen mehr Klarheit, zu Ihrer Bonität im Detail? Fordern Sie eine kostenlose Selbstauskunft an.

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