Artikel vom 16.05.2022

Verbraucher, Bonität & Schufa: Fehler und Irrtümer passieren - auf beiden Seiten!



Wie zahlungskräftig sind Sie? Im Datenbestand der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, steht Etliches über Sie - als Verbraucher und Schuldner. Auf dieser Basis beziffert der Schufa-Score Ihre Bonität in Punktwerten von 0 bis 100. Relevant, sobald Banken, Händler oder Vermieter belastbare Infos zu Ihnen bei der Schufa anfordern. Die übrigens Fehler macht - genau wie Sie. Zeit, mit ein paar Irrtümern zu Deutschlands größter Wirtschaftsauskunftei aufzuräumen!

Irrtum Nr. 1: Die Schufa ist eine staatliche Behörde

Richtig ist, dass die Schufa Holding AG als privatwirtschaftliches Unternehmen Kundendaten von Geldinstituten, Versandhändlern, Vermietern oder Telekommunikationsfirmen sammelt. Bei Vertragsschluss unterzeichnen Verbraucher mit den AGB eine Klausel, mit der sie der Weitergabe ihrer Daten an die Auskunftei zustimmen. Gespeichert werden Name, Geburtsdatum und Adresse sowie Informationen dazu, ob und wie ein Verbraucher seinen Vertrags- und Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Zusätzlich greift die Schufa auf öffentliche Daten wie die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte zu.

Irrtum Nr. 2: Kreditantrag? Wird bei schlechter Schufa automatisch abgelehnt

So pauschal nicht richtig. Derzeit rangieren Kreditzinsen noch immer auf Niedrigstand, womit sich das Risiko bei Rückzahlungsausfällen für kreditgebende Banken in gewissen Grenzen hält. Wer viele Kreditangebote vergleicht (nicht: Kreditanträge stellt!) und das persönliche Gespräch sucht, kann auch bei ungünstigerem Score - unter 90 Punkten - ggf. ein Darlehen erhalten.

Irrtum Nr. 3: Kreditrate zu spät zahlen? Geht direkt an die Schufa

Korrekt ist, dass ein Vertragspartner erst zwei Mahnungen - im Abstand von je vier Wochen - aussprechen muss, bevor er einen Schuldner dort meldet. Sind diese ungerechtfertigt, sollten Sie also unbedingt Widerspruch einlegen. Kurz gesagt: Wenn ein Schufaeintrag droht, wissen Sie dies vorher! Prüfen Sie entsprechend auch, ob das Unternehmen, dass eine Zahlungsstörung an die Schufa gemeldet hat, Sie dazu überhaupt in Kenntnis gesetzt hat.

Irrtum Nr. 4: Einmal Schulden, immer schlechte Karten!

Falsch, denn negative Einträge werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht, abhängig vom Typ des Negativeintrags von Titel bis Privatinsolvenz. Richtig ist leider, dass die Schufa zwar Daten sammelt, aber maximal stichprobenartig prüft, ob sämtliche Informationen korrekt sind oder ein Gläubiger Recht mit seinen Ansprüchen hat. Weshalb fehlerhafte, veraltete oder unberechtigte Einträge sowie Personenverwechslungen an der Tagesordnung sind.

Irrtum Nr. 5: Einen Kredit zu haben, ist per se schlecht

Aktuell scheint sich die Auskunftei zu bemühen, Verbrauchern den Zugriff auf Datenauskunft und Selbstauskunft zu erleichtern, hat dazu die Website überarbeitet und ein wenig userfreundlicher gestaltet. Auch gibt die Schufa dort Tipps, wie sich ein Score pushen lässt. Der so genannte Basis-Score, ein branchenübergreifender Durchschnittswert, gilt übrigens als sehr gut, wenn er über 98 liegt. Besonders entscheidend: So wenige Kredit- und Zahlungsverpflichtungen, Girokonten und Kreditkarten wie möglich anhäufen! Schließlich ist jede Verpflichtung zu bedienen, womit das Risiko steigt, in Zukunft zahlungsunfähig zu werden. Wobei hier zu differenzieren ist: Keine Kreditverpflichtung ist per se bereits negativ. Im Gegenteil, pünktliche Ratenzahlung und Tilgung zeitigt oft positive Scoreeffekte.

Irrtum Nr. 6: Jede Anfrage auf Selbstauskunft verschlechtert den Score

Wie gut oder schlecht ist Ihre Bonität? Eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft anzufordern bringt Aufschluss. Dass jede Abfrage den Score weiter verschlechtert, gehört ins Reich der Ammenmärchen. Vielmehr sollten Sie die Möglichkeit regelmäßiger Selbstauskunft unbedingt nutzen, um falsche oder veraltete Einträge - und diese sind gar nicht so selten - zu erkennen und durch die Schufa korrigieren bzw. löschen zu lassen. Im Zweifelsfall verbessern Abfragen also die eigene Bonitätseinstufung, statt diese zu verschlechtern!

Schufa rät: Einmal pro Jahr kostenlose Selbstauskunft anfordern!

Es kann nicht ausgeschlossen werden, so die Schufa selbst, dass Vertragspartner falsche Daten oder Zahlungsstörungen anzeigen, die nicht berechtigt sind. Alle Verbraucher sollten daher einmal jährlich, bei berechtigtem Interesse auch öfter, von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine kostenlose Selbstauskunft anzufordern. Trotzdem Probleme mit der Schufa? Verbraucherzentralen und Fachanwälte für Insolvenz- und Verbraucherrecht unterstützen im Kontakt mit der Auskunftei. Eines sollten Sie jedoch nicht tun: Sich mit einem schlechten Score einfach abfinden - dazu hat er zu weitreichende Konsequenzen für Ihre finanzielle Handlungsfreiheit als Verbraucher.

Die Schufa nicht als Buhmann, sondern als Hilfe ...

... dabei zu sehen, neue Schulden zu vermeiden, mag ein Perspektivwechsel sein. Schließlich ist die als Datenkrake verschriene Auskunftei ein Instrument mit gewissen Schwächen, angewiesen auf das wachsame Auge des Verbrauchers. Ein Grund mehr, die Selbstauskunft als wertvolles Mittel zu nutzen, um bei ungerechtfertigten Angriffen auf die eigene Kreditwürdigkeit rechtzeitig gegenzusteuern!

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