Artikel vom 11.03.2016

Wenn der Vorname über den Kredit entscheidet: Geoscoring gerät erneut in die Kritik



Verbraucherschützern ist es schon seit etlichen Jahren ein Dorn im Auge: Das sogenannte Geoscoring. Hierbei entscheiden über die Bonität eines Verbrauchers nicht nur das eigene Geschäftsgebaren, sondern auch sein Wohnort und die Zahlungsmoral seiner Nachbarn. Nun regt sich erneut Widerstand gegen diese schon mehrfach als diskriminierend bezeichnete Berechnungsmethode. Nicht zuletzt, weil auch andere Merkmale den eigenen Scorewert beeinflussen sollen. Unter ihnen sogar der Vorname des Betroffenen.


Selbstauskunft nach § 34 BDSG erlaubt erste Rückschlüsse

Auskunfteien wie die Schufa, Creditreform oder Bürgel beurteilen die Bonität eines Verbrauchers anhand eines komplizierten und nicht öffentlich bekanntgegebenen Verfahrens - dem Scoring. Der hierbei ermittelte Wert wird an Handelsunternehmen, Banken oder sonstige Kunden der Auskunfteien übermittelt und beeinflusst deren Kreditentscheidung. Warum diese manchmal negativ ausfällt, können Betroffene zumeist anhand einer Selbstauskunft nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) recht unkompliziert herausfinden. Nicht selten wird aufgrund bestehender Negativeintragungen dann schnell klar, warum beim Online-Kauf der neuen Waschmaschine eine Zahlung auf Rechnung abgelehnt wurde oder eine Ratengewährung für die Einbauküche nicht zustande kommt.

Doch nicht immer ist die Antwort so einfach. So werden für die Ermittlung des Scorewertes zunehmend nicht nur Angaben zu existierenden Konten, Kreditkarten, Leasingverträgen sowie eingeleitete Mahn- und Vollstreckungsverfahren herangezogen, sondern im Rahmen des Geoscoring auch Informationen, die in keinem direkten Zusammenhang zum Zahlungsverhalten des Verbrauchers stehen. Hierzu gehört in erster Linie der jeweilige Wohnort. So führt eine Adresse in Gegenden oder Gemeinden mit vielen sozial schwächeren Einwohnern quasi automatisch zu einer Abstrafung des betroffenen Verbrauchers; und zwar unabhängig davon, ob dieser seine Rechnungen pünktlich bezahlt oder nicht. Ein neuer Handyvertrag oder eine Finanzierungsanfrage für das neue Familienauto können also allein wegen der "falschen" Wohngegend verwehrt bleiben. Ein Zustand, der Verbraucherschützer immer wieder auf den Plan ruft.


Kevin hat schlechte Karten

Nun sind neue, pikante Details zum Geoscoring bekannt geworden. So soll nicht nur der Wohnsitz über Gedeih oder Verderb eines Kredites oder eine positive Bonitätsanfrage entscheiden, sondern unter Umständen sogar der Vorname. Wie der niedersächsische Verbraucherschutzminister Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) kürzlich nach einem Bericht der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeine (HNA) ausführte, sollen beispielsweise Namen wie Hermann, Mustafa oder Kevin wegen des sich aus ihnen angeblich ableitbaren Risikos "Alter", "Migrationshintergrund" oder "untere soziale Schicht" zu Abwertungen führen. Eine Tatsache, die nicht hinnehmbar sei. Der Praxis einer solchen Bewertung müsse in Zukunft ein Riegel vorgeschoben werden. Wichtig sei dabei immer auch eine umfassende Unterrichtung der Betroffenen über das Zustandekommen der Scorewerte. Minister Meyer fordert deshalb, dass Auskunfteien verpflichtet werden, mindestens einmal jährlich den Verbrauchern ihre Bonitätswerte unaufgefordert mitzuteilen.


Regelmäßig eine Selbstauskunft nach § 34 BDSG anfordern

Ob eine Vorschrift zur automatischen Information über Scorewerte tatsächlich kommt, bleibt abzuwarten. Verbraucher tun jedoch schon heute gut daran, sich mittels einer ihnen jährlich zustehenden Selbstauskunft nach § 34 BDSG über die zu ihrer Person bestehenden Eintragungen zu informieren. So lässt sich nicht nur feststellen, an wen eine Übermittlung von Informationen erfolgt ist, es können auch mögliche Fehler im Datenbestand aufgespürt werden. Es ist daher sehr sinnvoll, von der Möglichkeit einer Einholung von Eigenauskünften bei Schufa & Co. regelmäßig Gebrauch zu machen.

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