Artikel vom 20.05.2014

Schufa-Scoring: dem Geheimnis auf der Spur



Das Scoring-Verfahren ist das bestgehütete Geschäftsgeheimnis der Schufa. Mit speziellen mathematisch-statistischen Verfahren wird die Kreditwürdigkeit anhand ausgewählter Merkmale berechnet. Immer wieder wurde in der Vergangenheit versucht, Licht in die Black Box der Berechnung zu bringen. Doch bisher vergeblich: erst im Januar dieses Jahres hat der BGH festgestellt, dass die Schufa nicht zur Veröffentlichung verpflichtet ist. Im Rahmen der Selbstauskunft können Verbraucher zwar ihr Scoring-Ergebnis erfahren, nicht aber die Berechnungsmethode. Doch erstmals ist es jetzt gelungen, etwas mehr herauszufinden.

Merkmals-Rangliste beim Schufa-Scoring

Der NDR ist bei Recherchen in den Besitz einer vertraulichen Liste gelangt, aus der sich ergibt, auf welche Merkmale die Schufa bei ihren Berechnungen am meisten achtet. Die Liste ist für ein bereits im Jahre 2010 erfolgtes Schufa-Treffen mit Datenschutzbehörden erstellt worden. Damals hatte die Schufa den Datenschützern ihre Scoring-Berechnungen vorgestellt. Die Aufstellung gibt interessante Einblicke.

Insgesamt ermittelt die Auskunftei 140 Scores für unterschiedliche Branchen und Fragestellungen. Die gespeicherten Merkmale werden dabei immer wieder in anderer Art und Weise mit einander kombiniert, je nachdem welche Verknüpfung für den jeweiligen Zweck am treffsichersten ist. Dabei gibt es Merkmale, die bei sehr vielen Scores zum Einsatz kommen, andere spielen dagegen keine so große Rolle. Hierfür bietet das dem NDR vorliegende Dokument eine Rangliste.

Stetigkeit zählt für Score-Ermittlung

Besonders wichtig ist dabei offenbar die Dauerhaftigkeit der gespeicherten Informationen. Dabei geht es zum Beispiel darum, wie lange die aktuelle Adresse schon besteht oder wie alt die Bankverbindung ist. In 98 Prozent der Schufa-Scores, das heißt de facto überall, spielen diese Zeiten eine Rolle. Die Vermutung liegt nahe, dass die Schufa damit die Stetigkeit bewertet. Wer sich als beständig zeigt, dürfte dabei besser abschneiden als Menschen mit ausgeprägtem Wechselverhalten.

Überraschend ist, dass die berühmten Negativmerkmale bei der Berücksichtigung nicht auf den vorderen Rängen zu finden sind. Sie tauchen erst an fünfter Stelle auf. Auch die Anzahl der Kreditanfragen oder die Laufzeit von Krediten liegen nicht auf den vorderen Plätzen. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass die Liste nur eine Aussage über die Häufigkeit der Anwendung eines Merkmals bei den verschiedenen Score-Berechnungen macht. Daraus lässt sich noch nicht ableiten, welches Gewicht eine Merkmalsausprägung konkret bei einer bestimmten Scoring-Berechnung hat. Die Schlussfolgerung, ein Negativmerkmal würde keine so große Auswirkung auf einen Scoring-Wert haben, weil es in der Rangliste nicht so weit vorne steht, wäre daher falsch.

Neue Zweifel an der Transparenz

Fazit: mit der Liste lässt sich zwar etwas besser einschätzen, welche Merkmale ins Scoring einfließen. Die genaue Formel oder die Gewichtung bleiben jedoch weiterhin verborgen. Aber auch in anderer Hinsicht bietet das Dokument eine interessante Erkenntnis. Offenbar erhalten Verbraucher bei der Selbstauskunft doch nicht alle über sie gespeicherten Informationen. Denn die Schufa teilt zum Beispiel das bei ihr gespeicherte Alter einer Adresse nicht mit. Darauf angesprochen erklärte die Schufa, dass es sich hierbei um einen rein technischen Sachverhalt handele, zu dessen Mitteilung sie nicht verpflichtet sei. Sie müsse nur vorhandene Daten zu Lebenssachverhalten des Verbrauchers transparent machen. Ob diese Argumentation juristisch fundiert ist, darf aufgrund der offenkundigen Bedeutung der Stetigkeit bei der Score-Berechnung bezweifelt werden.

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