Artikel vom 05.10.2016
Damit die Schufa nicht zum Bremsklotz bei der Existenzgründung wird: Selbstauskunft zeigt mögliche Probleme auf
Nach einer aktuellen Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gab es im Jahr 2015 in Deutschland rund 299.000 gewerbliche Existenzgründungen. Mehr als die Hälfte aller Jungunternehmer benötigten für die Umsetzung ihrer Ideen Sach- und Finanzmittel aus fremder Quelle. In erster Linie handelte es sich herbei um Bankdarlehen und Kontokorrentkredite. Da diese Finanzierungsmöglichkeiten im Normalfall aber nur bei einem positiven Schufa-Befund gewährt werden, können Negativeinträge ein Startup wirksam verhindern. Durch die Einholung einer Selbstauskunft nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben Existenzgründer jedoch bereits im Vorfeld die Möglichkeit, ihre Chancen ausloten - und mögliche Falscheinträge im Datenbestand rasch korrigieren lassen.
Ausreichende Bonität als Grundvoraussetzung
Wie die BILD-Zeitung Ende September 2016 berichtete, gelten nach einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC rund 4,3 Millionen Bundesbürger aufgrund ihrer aktuellen Bonitätslage als nicht kreditwürdig. Darunter dürften sich angesichts des immer stärker wachsenden Startup-Standortes Deutschland viele potenzielle Existenzgründer befinden - Existenzgründer, die zur Umsetzung ihrer Ideen dringend auf finanzielle Mittel Dritter angewiesen sind. Bei einem Startup kommen daher in aller Regel Fremdfinanzierungen zur Anwendung, wobei zumeist zwei Möglichkeiten greifen, mit denen eine Geldbeschaffung erfolgt: Das sogenannte Crowdfunding (bei dem sich viele private Investoren gemeinsam für ein Projekt engagieren) oder aber der klassische Weg über einen Bankkredit. Letzterer ist jedoch zumeist an eine ausreichende Bonität geknüpft - schließlich wollen die Geldgeber auf Nummer sicher gehen und kein Kapital verlieren. Um nun an die dringend benötigten Mittel zu gelangen, müssen Existenzgründer fast immer eine aktuelle Schufa-Auskunft vorlegen beziehungsweise der Einholung einer solchen zustimmen. Enthält diese Auskunft nun bestimmte Negativmerkmale wie beispielsweise das Vorhandensein eines weiteren, erheblichen Ratenkredites oder Einträge über Pfändungen oder gar ein laufendes Insolvenzverfahren, ist der Traum vom eigenen Unternehmen ganz schnell geplatzt.
Mit einer Selbstauskunft nach § 34 BDSG Fehlern auf die Spur kommen
Nicht jede Schufa-Auskunft ist korrekt. Angesichts der Datenfülle, möglicher Namensgleichheiten oder Übermittlungspannen kommt es immer wieder vor, dass sich Fehler im Datenbestand der Wirtschaftsauskunfteien einschleichen. Es ist daher sehr wichtig, die bei Schufa, Creditreform & Co. gespeicherten Angaben regelmäßig einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Nach § 34 BDSG hat jeder Bürger das Recht, einmal jährlich eine komplette kostenfreie Selbstauskunft anzufordern. Auf diese gesetzlich verbriefte Möglichkeit sollte angesichts der umfangreichen Folgen möglicher Fehleintragungen immer Gebrauch gemacht werden. Sollten Sie beim Studium Ihrer Selbstauskunft dann feststellen, dass diese offensichtliche Fehler enthält, können Sie eine kostenlose Berichtigung verlangen. Die Schufa (oder die jeweils betroffene Auskunftei) wird sich im Regelfall schnell und unbürokratisch Ihres Anliegens annehmen und notwendige Korrekturen veranlassen.
Die Selbstauskunft als Lösung
Wenn Sie also mit dem Gedanken spielen, in absehbarer Zeit ein Unternehmen gründen zu wollen oder wirtschaftlich aktiv zu werden, sollten Sie unbedingt von Ihrem in § 34 BDSG festgeschriebenen Recht Gebrauch machen und Selbstauskünfte bei der Schufa, Creditreform und anderen Auskunfteien einholen. Auf diese Weise erfahren Sie nicht nur, ob einer Kreditvergabe an Ihre Person Hindernisse im Wege stehen, sondern können bei unrichtigen Einträgen aufgrund von Übermittlungsfehlern oder unterbliebenen Löschungen auch gleich die erforderlichen Maßnahmen zur Berichtigung anstoßen. So haben Sie Klarheit und können gut informiert und beruhigt in die eigentliche Phase der Existenzgründung eintreten.
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