Artikel vom 16.05.2024

GEZ nicht gezahlt: Schufa-Eintrag - oder sogar ins Gefängnis?



Es kommt gar nicht so selten vor: Verbraucher stehen vor Gericht, weil sie ihre Rundfunkgebühren nicht gezahlt haben - und werden zu Haftstrafen verurteilt. Schulden, bei denen die Behörden keinen Spaß verstehen - und die zu negativen Schufa-Einträgen führen. Lassen Sie es nicht soweit kommen ...

Muss wirklich jeder GEZ zahlen?

Seine GEZ (für Gebühreneinzugszentrale) mit Sitz in Köln, Synonym für den Rundfunkbeitrag, nicht zu zahlen, sind keine Peanuts, sondern hat Konsequenzen. Seit 2013 nennt sich die GEZ offiziell ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Nichtzahlen ist ein Verstoß gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Jeder Bezieher einer Erstwohnnung (nicht Zweitwohnung) wird zur Kasse gebeten, egal, ob er Fernseher, Radio oder Internetzugang besitzt oder nicht. Nur Menschen mit geringem Einkommen wie Senioren in der Grundsicherung, Bürgergeldbezieher oder Studierende, die Bafög erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Gewusst? Die Gebühren sind nicht Teil der Insolvenzmasse, also auch bei Privatinsolvenz weiter zu zahlen. Auch Mitglieder von Wohngemeinschaften sollten sich nicht blind darauf verlassen, dass irgendein Mitbewohner schon den Rundfunkbeitrag zahlt. Der Beitragsservice nimmt stichprobenartig Datenabgleiche mit dem Einwohnermeldeamt vor.

Hat es Sinn, sich gegen die Zahlung zu wehren?

Schulden bei der GEZ belasten: Die Rundfunkgebühren mit aktuell 18,36 Euro pro Monat sind ein strammer Posten für Geringverdiener. Viele empfinden die GEZ als ungerechte Zwangsabgabe. Mit dem Argument, das Programm schmeckt mir nicht, oder ich nutze die Angebote doch gar nicht, wehren sich manche mit Händen und Füßen gegen die Zahlung. Keine Aussicht auf Erfolg!, stellte das Bundesverfassungsgericht schon 2018 klar. Selbst entscheiden können Verbraucher nur, ob sie monatlich, ob sie 55,08 Euro in der Mitte des Quartals oder (halb-)jährlich im Voraus 110,16 Euro bzw. 220,32 Euro zahlen. Zahlungsrerinnerungen spart sich die Behörde, sondern schickt nur einmalig eine Zahlungsaufforderung raus, in der die jährlich wiederkehrenden Zahlungstermine aufgeführt sind.

Bei GEZ-Schulden droht Konto- und Lohnpfändung

Wer den Rundfunkbeitrag selbst überweist, muss pünktlich sein: Sind z. B. fürs erstes Quartal 2024 55,08 Euro fällig, ist der 15. Februar der Stichtag. Nach Fälligkeit muss der Betrag binnen vier Wochen beim Beitragsservice eingehen - also bis zum 14. März. 2025 könnte die GEZ noch um 58 Cent teurer werden, geht es nach der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Und die GEZ ist alles andere als ein zahnloser Tiger im Umgang mit säumigen Zahlern: Konto und Lohn können gepfändet, eine Hausdurchsuchung richterlich angeordnet werden. Zunächst geht die Forderung den normalen Gang aller Schulden. Ein Festsetzungsbescheid ergeht und ein Säumniszuschlag von ein Prozent der rückständigen Summe kommt oben drauf. Übrigens weit mehr, als private Firmen an Mahngebühren fordern dürfen! Deren Höhe ist nach Bundesland unterschiedlich: Nordrhein-Westfalen bittet für den Dreimonatsbeitrag mit 6,06 Euro zur Kasse, in Baden-Württemberg sind es nur vier.

Der Gerichtsvollzieher klingelt? Besser kooperieren ...

Dann kommt der Vollstreckungsbescheid: Bequemen sich Betroffene erst bei Zwangsvollstreckung zur Zahlung, geht auch eine Meldung an die Schufa - doch nicht durch die GEZ selbst. Vielmehr erfolgt nach Vermögensauskunft ein Eintrag im Schuldnerregister - was die Schufa wiederum abfragt. Um einen Schufa- Eintrag zu verhindern, kann gegen den Festsetzungsbescheid binnen vier Wochen Widerspruch eingelegt werden, falls der Beitrag zu Unrecht festgesetzt wurde - etwa, weil befreit ist oder schon jemand anderes im Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlt. Kommt der Gerichtsvollzieher, kostet das auch erneut. Bei Ihnen ist nichts zu holen? Geben Sie besser die Vermögensauskunft ab (früher Offenbarungseid genannt), um keinen Haftbefehl zu riskieren!

So bremst Sie ein Schufa-Eintrag aus

Ist mit Abgabe der Vermögensauskunft der negative Schufa-Eintrag da, reduziert das Ihre finanzielle Bewegungsfreiheit im Alltag - vor allem, wenn Sie weitere Schulden haben, die ebenfalls negative Einträge nach sich ziehen. Das geht zulasten ihrer Kreditwürdigkeit bzw. Ihres Schufa-Scores von 0 bis 100; schon ein Scorewert unter 90 Prozent kann kritisch sein. So bekommen Sie ggf. keinen Handyvertrag mehr, dürfen nicht mehr per Rechnung zahlen- oder verlieren die Chance auf die begehrte Mietwohnung.

Jetzt per Selbstauskunft Überblick verschaffen!

Was haben Auskunfteien und andere Stellen über Sie gespeichert? Oft stellt sich heraus, dass Einträge falsch, unzulässig oder veraltet sind - dies sollten Sie ändern bzw. löschen lassen. Auch darf die Schufa erfasste Daten nicht zeitlich unbegrenzt speichern: Einige sind nach einem Jahr gelöscht, andere Informationen werden drei Jahre aufbewahrt. Um Ihre Bonitätseinstufung zu verbessern, sollten Sie als Erstes eine kostenlose Selbstauskunft gem. § 34 BDSG anfordern - die so genannte Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.

Niemand entkommt ...

Auch Sachbearbeiter sind nur Menschen - und übersehen Fristen: GEZ-Schulden verjähren, gem. §195 BGB nach drei Jahren. Vorausgesetzt, es wurde vergessen, einen Festsetzungsbescheid auszustellen. Geht dieser regulär raus, verjähren GEZ-Schulden erst nach dreißig Jahren. Grund genug, sich nicht auf sein Glück zu verlassen, sondern den Beitragsservice besser per Antrag um Ratenzahlung oder Stundung zu bitten! Denn ganz gleich, ob Sie überlegen, die GEZ bewusst zu verweigern oder die Zahlung einfach vergessen haben: Niemand entkommt dem Rundfunkbeitrag!

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