Artikel vom 30.07.2020

Mieterselbstauskunft: Ehrlich währt am längsten



Vermieter dürfen von potenziellen Mietern nicht alles wissen! Aber bei Bonität und Finanzen Ehrlichkeit erwarten: Wer bei der Mieter-Selbstauskunft schummelt, riskiert die fristlose Kündigung. Ein Grund von vielen, weshalb auch die Caritas und weitere Träger in NRW Wohnungssuchende "Fit für die Wohnungsbewerbung" machen. Was ist beim Thema Mieter-Selbstauskunft zu beachten?

Bei der Selbstauskunft gelogen: Kündigung

Es bei der Mieterselbstauskunft mit der Wahrheit nicht so genau zu nehmen, ist gem. § 543 Abs. 1 BGB Grund genug für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, entschied das Landgericht Lüneburg. Im vorliegenden Fall hatte der spätere Mieter verschwiegen, dass er verschuldet war - und so bewusst falsche Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen gemacht. Anschließend zog er
in die angebotene Ein-Zimmer-Wohnung ein. Die Kaltmiete von 256 Euro zahlte er stets ordnungsgemäß. Doch ein Jahr nach Unterzeichnung des Mietvertrags erfuhr der Vermieter von einem Insolvenzverfahren gegen ihn - und klagte vor dem Amtsgericht Celle auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.

Vertrauensverlust, trotz pünktlicher Mietzahlung

Das Amtsgericht gab dem Vermieter Recht. Also ging der Mieter in die Berufung. Ergebnis: Das Landgericht bekräftigte die Entscheidung der Amtsrichter: Der Vermieter habe eine wesentliches, berechtigtes Interesse an einem solventen Vertragspartner gehabt. Dieses Interesse sei durch die Täuschung bei der Selbstauskunft verletzt worden. Wie das, schließlich wurde die Miete doch immer gezahlt? Auch pünktliche Mietzahlung, so das Gericht, könne das gestörte Vertrauen nicht wieder herstellen. Zudem mit Blick auf das laufende Insolvenzverfahren gar nicht sicher sei, dass dies so bliebe: Zu warten, bis Mietausfälle aufträten, könne vom Vermieter nicht verlangt werden. Schließlich habe er vor Vertragsschluss alles getan, um eine solche Situation zu vermeiden - und zur eigenen Absicherung eine Selbstauskunft gefordert.

Keine Bagatellgrenze bei Mieterselbstauskunft

Aber spielt die Miethöhe denn gar keine Rolle? Während das Amtsgericht noch einräumte, eine Miete müsse eine Bagatellgrenze überschreiten, damit Fragen zu Zahlungsverpflichtungen zulässig seien, sah das Landgericht dies anders: Eine Bagatellgrenze benachteilige kleine private Vermieter. Müsse ein Vermieter auf Geld verzichten, könne ihn dies - ungeachtet der Miethöhe - in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen.

Corona: Kündigungsrecht angepasst

Wie die Corona-Krise zeigt, kommt es derzeit schneller zu Verschuldung und Schufa-Einträgen, weshalb der Gesetzgeber Vorschriften in Mietrecht und Insolvenzrecht angepasst hat. Bis zum 30. Juni 2020 wurde Verbrauchern damit bei Dauerschuldverhältnissen ein Leistungsverweigerungsrecht eingeräumt. Sprich, gefährdeten Mietzahlungen den Lebensunterhalt, durften diese verweigert werden und Vermieter das Mietverhältnis trotzdem nicht kündigen - sofern die Gründe coronabedingt waren. Aber: Andere Kündigungsrechte werden davon nicht umfasst!

Mieterauskunfteien: Potenzielle Mieter prüfen

Vermieter, die auf Nummer sicher gehen möchten, können sich dazu an spezielle Mieterauskunfteien wenden. Diese prüfen die Zahlungsfähigkeit von Mietbewerbern EU-weit, ermitteln europaweit zustellbare, aktuelle Anschriften und verfügen oft über integriertes Inkasso. Dabei bedienen sich Mieterauskunfteien wie beispielsweise die DEMDA (Deutsche Mieterdatenbank) einer Reihe von Datenquellen, wie z. B. Bürgel und Infoscore. Anschließend gleicht die Mieterauskunftei diese Daten mit der hauseigenen Datenbank ab und fasst die Resultate in einem Datensatz zusammen. Darin enthalten: Negativinformationen von Vermietern über Mieter. Zur Dienstleistung für Vermieter zählen außerdem Online-Mietvertragsvorlagen auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. Aber auch Mietinteressenten, die zukünftige Vermieter überzeugen möchten, können hier von sich aus aktiv werden - indem sie eine fälschungssichere Selbstauskunft vorlegen.

Kurse machen fit für die Wohnungsbewerbung

Beim Thema Wohnungsbewerbung und Selbstauskunft besteht durchaus noch Infobedarf, meint man bei der Caritas in NRW. Also formierte sich ein Team für Wohnraummanagement - aus einem Sozialpädagogen der Wohnungslosenberatung und einer Immobilienfachwirtin: Ab August 2020 macht die Caritas Wohnungssuchende "Fit für die Wohnungsbewerbung" - z. B. in Mettmann, Erkrath und Haan. Alle, die bisher erfolglos auf Wohnungssuche waren, lernen hier u. a.

- Was gehört in die Bewerbungsmappe?
- Was ist eine Schufa Selbstauskunft?
- Und auf welche Vermieter-Fragen muss ich antworten?

Das Caritas-Wohnraummanagement ist Partner der NRW-Initiative "Endlich ein Zuhause" und will Anbieter von Wohnraum und potenzielle Mieter zusammenbringen. Dabei geht der Wohlfahrtsverband als Ansprechpartner für Vermieter auch aktiv auf Hausbesitzer und Wohnungsbaugesellschaften zu. Das Ziel hier: Private Vermieter ins Boot holen - und Ängste vor vermeintlich unsicheren Mietverhältnissen ausräumen.

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