Artikel vom 18.06.2013
Rechte und Bedingungen rund um die Löschung von Einträgen
Der Umgang mit Auskunfteien wie Schufa, GEZ oder Creditreform etc. ist für viele Bürger mit negativen Gefühlen behaftet. Das mag verständlich erscheinen: Wenn Daten gesammelt werden, geht bei vielen Bürgern die Angst um. Ausserdem geht es dabei ja auch um unliebsame Themen wie Verschuldung. Ein offensiver Umgang mit den Auskunfteien ist dennoch wichtig und hilfreich. Neue Regelungen machen jetzt eine Löschung von Schufadaten leichter.
Wahren Sie Ihre Rechte
Sie haben als Betroffener immer das Recht, Auskunft bei einer Auskunftei einzuholen über folgende Aspekte:
- Die zu Ihrer Person gespeicherten Informationen sowie die Herkunft dieser Daten muss Ihnen mitgeteilt werden.
- Auch die Empfänger beziehungsweise Organisationsform von Empfängern, an die möglicherweise entsprechende Daten von Ihnen weitergegeben wurden, muss benannt werden.
- Der Zweck einer möglicherweise Speicherung muss Ihnen auf Ihren Wunsch hin mitgeteilt werden.
So haben Sie schon einmal einen Überblick über Ihre möglichen Einträge. Worüber man Kenntnisse hat, damit kann man auch umgehen. Sie können nämlich Einträge bei der Schufa jetzt auch leichter wieder löschen lassen.
Bedingungen für Datenlöschung
Die Schufa möchte jetzt ermöglichen, dass Negativeinträge auch vorzeitig gelöscht werden können. Dies bewahrt dem Betroffenen die Kreditwürdigkeit. Diese vorzeitige Löschung ist allerdings an vier Bedingungen geknüpft, die auch alle erfüllt sein müssen:
1. Der Eintrag bei der Schufa darf nicht vor dem 1. Januar 2007 erfolgt sein.
2. Der Forderungsbetrag des zu löschenden Eintrags darf die Höhe von 2000 Euro nicht überschreiten.
3. Diese Forderung muss innerhalb der Frist von sechs Wochen abgegolten worden sein. Der entsprechende Gläubiger muss dies innerhalb der genannten Frist auch schriftlich bestätigen.
4. Ausgeschlossen von dieser Neuregelung sind titulierte Forderungen. Diese rechtlichen Ansprüche eines Gläubigers bei Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners haben nämlich mitunter bis zu dreißig Jahren Gültigkeit.
Was tun, wenn Löschung nicht möglich?
Negative Schufaeinträge bringen für den Betroffenen oft negative Folgen mit sich. Dies betrifft vor allem das alltägliche Wirtschaften. Mit negativen Eintragungen erhält der Betroffene meist keine Ratenkredite und Kreditkarten. Selbst die Eröffnung eines Girokontos kann dann erschwert sein wie auch das Abschließen von Mobilfunkverträgen oder Versandhausbestellung auf Rechnung.
Mit den letztgenannten Nachteilen muss der Betroffenene leben. Für notwendige Kredite kann dann aber auch auf Angebote zurückgegriffen werden, die mit negativem Schufaeintrag dennoch möglich sind. Solche Angebote gibt es unter der Bezeichnung "Ratenkredite ohne Schufa". Hier sollten aber unbedingt mehrere Produkte verglichen werden. Manche Anbieter vergeben auch trotz negativer Schufaeinträge, wenn diese ein bestimmtes Maß nicht überschreiten, Mastercards bzw. Kreditkarten. Aus dem folgt, dass eine schnelle Tilgung von Schulden in der Zukunftsplanung in solchen Fällen hohe Priorität haben sollte.
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