Artikel vom 12.11.2020

Titulierte Schulden bezahlt? Schuldtitel sichern, negative Schufa löschen



Manche Negativmerkmale, die die Schufa speichert, wirken sich gravierender als andere auf die Bonität aus. Allen voran titulierte Forderungen: Groß die Erleichterung, wenn die Schuld endlich beglichen ist! Jetzt nur noch den Eintrag bei der Schufa löschen. Dazu brauchen Sie den entwerteten Schuldtitel. Welche Hürden sind auf dem Weg zum besseren Score zu meistern?

Was ist ein Schuldtitel?

Der Vermerk "Saldo tituliert" erscheint? Dann hat der Gläubiger bzw. das beauftragte Inkassounternehmen der Schufa gemeldet, dass ein vollstreckbarer Titel gegen Sie vorliegt. Wie kommt es überhaupt dazu? Über nicht bezahlte Forderungen kann das Gericht entscheiden. Das Urteil legt verbindlich fest: Diese Forderung kann per Zwangsvollstreckung eingetrieben werden - auf 30 Jahre. Anders bei einem Negativeintrag wegen uneinbringlicher Forderung, weil der Schuldner nachgewiesenermaßen nicht zahlen kann: Hier muss die Schufa solche Merkmale ab Eintragsdatum nach drei Jahren löschen.

Negativeintrag vorzeitig löschen lassen?

Eine offene Forderung ist schlecht für Ihren Schufa-Score, ein Schuldtitel noch schlechter! Ist die Schuld beglichen, kann der Score-Punktwert wieder steigen. Doch damit ist der Eintrag bei der Schufa bzw. die Information aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts noch nicht getilgt. Sondern erst - auf den Tag genau - drei Jahre nach Erledigung. Das muss doch schneller gehen? Ja, durch vorzeitige Löschung. Dazu ist die datenschutzrechtliche Situation näher zu beleuchten: Welches Interesse wiegt schwerer - Ihres oder das einer Auskunftei wie Schufa oder Creditreform? Gründe für eine vorzeitige Löschung von Negativmerkmalen - notfalls auf dem Rechtsweg zu erstreiten - können besondere Umstände sein, wie die Pflege Angehöriger oder eine eigene ernsthafte Erkrankung.

So lassen Sie eine titulierte Forderung löschen

Eine vorzeitige Löschung nach Begleichung kommt nur bei Forderungen infrage, die im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts eingetragen sind. Sie haben die Forderung vollständig beglichen, mitsamt Kosten, Zinsen und Gebühren? Dann können Sie auf jedem Amtsgericht - zu Protokoll der Geschäftsstelle - Ihren Antrag auf vorzeitige Löschung stellen. Allerdings sind Quittungen oder Kontoauszüge als Nachweis, dass die Schulden bezahlt sind, nicht ausreichend - Sie benötigen den entwerteten Schuldtitel. Dann stellt das Amtgericht eine Urkunde aus: Mit dieser in der Hand können Sie die Schufa um Löschung des Eintrags bitten. Ihr Argument: Der Schutzzweck, den Gläubiger vor Schuldnern schlechter Bonität zu schützen, greift nicht mehr, weil Ihr datenschutzrechtliches Interesse an der Löschung überwiegt. Aber die Schufa ist zur Löschung nicht verpflichtet. Wenn dies gelingt, ist es eine Kulanzhandlung. Alternativ treten Sie direkt an den Gläubiger heran. Ihre Argumente hier? Die Forderung ist getilgt, das ist der bisheriger Zeitablauf - und Sie haben gegenüber diesem Gläubiger seither Wohlverhalten gezeigt.

Der Gläubiger gibt den Titel nicht heraus?

Etwas, das immer wieder vorkommt: Der Gläubiger wurde mehrfach angeschrieben, es wurden Fristen gesetzt, aber nichts passiert. Der Gläubiger gibt den Titel einfach nicht heraus. Werfen Sie die Flinte jetzt nicht ins Korn! Denn Sie brauchen ja den entwerteten Schuldtitel, um Ihre Bonität wieder zu verbessern. Klagen Sie auf Titelherausgabe - und erheben gleichzeitig Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO. Das bedeutet, dass Sie zusammen mit der Klage beantragen, dass eine Vollstreckung aus dem Titel für unzulässig erklärt wird.

So klagen Sie auf Herausgabe des Schuldtitels

Zuallererst setzen Sie den Gläubiger in Verzug. Reagiert er nicht, muss er die Kosten des Verfahrens bzw. Anwaltskosten gem. §§ 280 Abs. 2, 286 BGB tragen. Bei Bedürftigkeit erhalten Sie anwaltliche Unterstützung mit Beratungshilfeschein sowie Prozesskostenhilfe. Anwaltszwang besteht jedoch nicht, Sie können auch in Eigenregie aktiv werden. Erheben Sie schriftliche Klage mit einem Antrag, den Beklagten zu verurteilen, dass er den Titel bzgl. Aktenzeichen (Bezeichnung) vom (Datum) des Gerichts (Ort) herausgeben muss. Nach einer mündlichen Verhandlung, in der Sie bereits die richterliche Entscheidung erfahren, erfolgt ein Verkündungstermin. Dazu müssen Sie nicht anwesend sein, sondern können die Zustellung des Urteils mit der Post abwarten.

Der Schuldtitel: Wertvolles Unikat

Endlich! Das Urteil auf Herausgabe des Titels ist Ihr Instrument, vollstreckbar durch den Gerichtsvollzieher. Richtig so, denn als ehemaliger Schuldner haben Sie gem. § 371 BGB Anspruch auf Herausgabe des erloschenen Schuldtitels. Sein Besitz ist auch ein Schutz - davor, dass der Titel - trotz erledigter Schuld! - erneut vollstreckt wird. Unrechtmäßig, aber gar nicht so selten: Der Weiterverkauf eigentlich erledigter Schuldtitel durch Inkassobüros. Ein Schuldtitel ist also ein wertvolles Dokument, von dem es übrigens immer nur eine einzige Ausfertigung gibt. Gehört der entwertete Schuldtitel Ihnen, ist der Weg zu einer guten Schufa-Selbstauskunft und Bonität frei!

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