Artikel vom 18.06.2020

Dispo gekündigt trotz Bonität: Verbraucher auf Schufa-Spurensuche



Dispo weg, Kreditkarte gesperrt - was jetzt? Nicht nur in den Großstädten wird das Leben immer teurer: Bis Ressourcen aufgezehrt sind, muss derzeit nicht viel passieren. Sind Schufa-Einträge auch noch falsch, weil Negativmerkmale zu Unrecht eingetragen werden, wird es sogar für Menschen mit guter Bonität stressig. Eine Finanztest-Redakteurin wurde höchstpersönlich Opfer eines Schufa-Irrtums.

Nie genutzter Dispo ohne Begründung gekündigt

Plötzlich war der Disporahmen des Girokontos bei der Consorsbank gestrichen, die Kreditkarte bei Barclays gesperrt. Etwas, das die Journalistin kalt erwischte: Schließlich war das Gehaltskonto dank regelmäßiger fester Zahlungseingänge im Plus; den Dispo hatte die Finanztestredakteurin bisher nie genutzt. Aber muss die Bank eine Dispokündigung nicht begründen? Nein, laut AGB nicht. Bevor ein Geldinstitut Dispokredite einräumt oder Kreditkarten ausgibt, prüft sie dagegen genau: Ist der Kunde Zahlungsverpflichtungen stets fristgerecht nachgekommen? Und wie wahrscheinlich ist es, dass dies in Zukunft so bleibt? Um ihr Ausfallrisiko abzufedern, holt die Bank dazu Informationen bei Auskunfteien wie der Schufa ein.

Solvente Bankkundin auf Fehlersuche

Zu erfahren, woran's liegt, gerät so zur Detektivarbeit - besonders bei Direktbanken, die nur via Hotline oder online erreichbar sind. Bis die Redakteurin den Fehler fand, gingen einige Wochen ins Land, zumal sie sich zu Anfang nicht als Mitarbeiterin von Finanztest zu erkennen gab. Erst, als sie dies tat, kam Bewegung in die Sache. Bis dahin speiste sie die Bank mit automatisierten Nachrichten, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) mit widersprüchlichen Informationen ab. So tappte die Consorsbank-Kundenbetreuung beim Kündigungsgrund im Dunkeln: Ging vielleicht nur noch Krankengeld auf dem Konto ein? Dann kündige man als Direktbank automatisch - und riet der Journalistin, sich an die Schufa zu wenden.

Direktbank akzeptiert einfache Selbstauskunft nicht

Derweil nannte Barclays Bank einen Negativeintrag als Grund für die Kreditkartensperrung. Die bei der Schufa angeforderte Selbstauskunft war zwei Wochen später in der Post. Der vermeintliche Fehler: Ein längst gekündigtes Girokonto, aber ein Negativeintrag war nicht zu finden, der Score mit 98,46 Prozent ausgezeichnet. Leider akzeptierte die Consorsbank die einfache Schufa-Selbstauskunft nicht als offiziellen Nachweis. Wo lag nur das Problem? Ein Anruf bei der Schufa-Hotline brachte die nächste Hypothese: Vielleicht war die Verbraucherin mit über 60 zu alt? Schnell musste die Pressestelle der Schufa seinen Mitarbeiter hier korrigieren: Alter allein sei kein Grund für einen Negativeintrag. Also bietet die Schufa der Journalistin an, der Consorsbank eine erweiterte, kostenpflichtige Auskunft zu schicken. Abgelehnt, so die Betroffene, sie habe schließlich nichts falsch gemacht.

Fehler liegt beim Inkassobüro

Nun verlegt sich die Schufa auf Entschuldigungen, aber verschweigt den Grund des Negativeintrags weiter. Auch die Hausbank der Verbraucherin mauert - und verlangt hartnäckig die ausführlichere Schufa-Auskunft. Der Redakteurin reicht es - sie bekennt Farbe. Als klar ist, dass man es mit Finanztest zu tun hat, geht plötzlich alles ganz schnell. Die Schufa gibt zu: Das, was man den Banken mitgeteilt habe, sei nicht mit der Auskunft identisch, die an die Journalistin gegangen sei. Die Wurzel des ganzen Ärgers? Das Inkassobüro eines Energieversorgers hatte der Schufa fälschlich eine unbezahlte Forderung gemeldet. Pikant daran: Die Verbraucherin bezieht ihren Strom ganz woanders. Als man dort acht Tage später den Fehler entdeckte, korrigierte und meldete, war der Schaden schon da.

Wie transparent sind Branchenscores?

Welche Daten erhalten Banken überhaupt, wenn sie wegen eines Kreditantrags anfragen? Weil die Schufa jedes Unternehmen einer Branche zuordnet, erfährt die Bank eigentlich nur den branchenspezifischen Score; andere Branchen wie Mobilfunkanbieter oder Energieunternehmen haben ihren eigenen. Was die berechtigte Frage aufwirft: Wieso taucht dann die Forderung eines Stromversorgers in der Schufa-Auskunft zum Girokonto auf? Echte Transparenz sieht anders aus. Aber, wie gesagt, keine Bank muss eine Dispokündigung begründen - womit sich der Kreis schließt.

Von Pontius nach Pilatus - und zurück

Im vorliegenden Fall will die Schufa die Bank gleich über den Fehler informiert haben, was die Consorsbank jedoch bestreitet. Der Kreditkartenanbieter Barclays Bank dagegen bestätigte den Erhalt einer automatisierten Schufa-Mitteilung, aber entsperrte die Kreditkarte trotzdem nicht. Consorsbank beharrt weiter auf der Dispokündigung, bis auch dort klar ist, dass die Kundin für Finanztest arbeitet. "Ja, hier läuft alles aus Kostengründen automatisch, da können Fehler passieren." Die Daten des Schriftwechsels wären leider schon gelöscht - bitte neu schicken! Schon wurde der Redakteurin ein neuer Dispo eingeräumt. Ein Einzelfall? Kaum, sondern vermutlich nur die Spitze des berühmten Eisbergs - und vielleicht Zermürbungstaktik: Kunden müssen viel Zeit und Nerven investieren, sobald das Verhalten von Banken und Auskunfteien intransparent ist. Viele, die versuchen, solche Probleme allein zu lösen, scheucht man von Pontius nach Pilatus, bis sie resigniert Ruhe geben. Warum eigentlich? Schoin ein Dreizeiler und anwaltliche Hilfe könnten den Aufwand in Grenzen halten.

Alles korrekt? Selbstauskunft gem. Art. 15 DSGVO anfordern

Was viele noch immer nicht wissen: Die Schufa ist keine Behörde, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen - wie zahlreiche andere, die sich unter dem Stichwort "Handelsauskunfteien" sämtlich für Deutschland finden lassen. All diese sind verpflichtet, auf Wunsch Selbstauskunft zu erteilen. Verbraucher sollten regelmäßig eine Selbstauskunft anfordern, um das, was Auskunfteien über sie gespeichert haben, auf Richtigkeit zu prüfen. Die Anforderung einer solchen Datenkopie gem. Art. 15 DSGVO ist jederzeit sowie mehrmals pro Jahr möglich. Denn die Schufa berechnet den Basisscore von Verbrauchern jedes Quartal neu. Entdecken Sie nicht mehr gültige oder falsche Einträge, können Sie per Anruf um Löschung bitten.

Sie sind keine Nummer: Nehmen Sie's persönlich!

Gerade in Coronazeiten ist die Aussicht plötzlicher Dispokündigung beunruhigend, weil die aktuelle Verdienstsituation nur ein Planen von Monat zu Monat zulässt. Währenddessen behandeln Banken Schufascores als verbriefte Tatsachen - vor allem dort, wo Bonität nicht mehr händisch, sondern automatisch geprüft wird. Sie verdienen gut, aber fallen durchs Raster? Kann sein, dass Sie nur die falsche Adresse haben: Geoscoring hat Sie - gemeinsam mit Ihren Nachbarn im sozialen Brennpunkt - als wenig kreditwürdig etikettiert. Ungeachtet der Tatsache, dass sich diese für Sie wichtige Entscheidung lediglich auf statistische Schätzungen und einen undurchsichtigen Algorithmus stützt. Kurz, Sie sind keine Nummer: Niemand muss ohne eigenes Verschuldung aufgrund von Willkür, Ignoranz und Inkompetenz anderer Nachteile einfach schlucken. Treten Sie aus der Anonymität heraus, bleiben Sie hartnäckig - sprechen Sie persönlich mit Ihrer Bank. Ist Ihre Bonität gut begründet, sollte sich dies zügig herausstellen.

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