Artikel vom 02.02.2022

Wohnung mieten: Kein Zutritt für Ungeimpfte?



Wer derzeit eine akzeptable Mietwohung sucht, muss zahlreiche Nachweise bringen. Neben einer Selbstauskunft zu Bonität und persönlichem Background fragen viele Vermieter inzwischen auch nach dem Impfstatus. Nur für Mieter mit 2G, hieß es jetzt in einem Lübecker Inserat. Wohnraum nur noch für Geimpfte?

Vermietung nur an Geimpfte oder Genesene

Potenzielle Mieter müssen sich derzeit datentechnisch praktisch nackig machen und eine umfangreiche Mieterselbstauskunft vorlegen. In Lübeck-City interessierte sich ein Vermieter jetzt auch für den Impfstatus: Keine Vermietung ohne 2G-Nachweis. Das Argument: Ich habe das Hausrecht, also entscheide ich! Schließlich herrscht doch überall 2G, oder? Doch so einfach ist es nicht. Pikant daran ist, dass dieser Mann kein rein privater Vermieter ist, der aus Uninformiertheit nach Gutsherrenart agiert. Nein, er ist auch Immobilienmakler - und sollte es als solcher besser wissen. Es hagelte Kritik, sowohl von Mietervereinen als auch von Seiten größerer Wohnungsunternehmen in Lübeck.

Ihren Impfpass, bitte! Was Vermieter wissen dürfen

Dürfen Immobilienmakler den Impfstatus zur Bedingung für Wohnungsbesichtigung und Vermietung machen? Eine Strategie, die leider längst Schule macht.Dennoch: Gesundheitsdaten gehen einen Vermieter nichts an. Für ein solches Vorgehen gibt es bislang weder eine Rechtgrundlage noch vergleichbare Urteile. Aber je enger der Wohnungsmarkt, desto größer die Narrenfreiheit, so dass sich Vermieter über geltendes Recht hinwegsetzen. Erlaubt ist, womit man durchkommt, scheint die neue Maxime zu lauten - nicht nur beim Thema 2G. Auch sonst werden Mietinteressenten immer wieder genötigt, Selbstauskunft zu privatesten Dingen zu erteilen, um ihre Chancen auf ein Mietobjekt zu erhöhen. Während Vermieter die Bonität mit Recht per Schufa-Selbstauskunft prüfen und sich Mietschuldenfreiheit bescheinigen lassen, muss kein Interessent auf Fragen zu sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit, Parteimitgliedschaft, Schwangerschaft oder Krankheiten antworten. Bei Fragen, die nichts mit dem Mietvertrag zu tun haben, darf also geschwiegen oder gelogen werden.

Datenschutz & Co.: Corona rechtlich Neuland

Allerdings sind die rechtlichen Probleme, die Corona aufwirft, noch ungelöst - von der Pflicht, den Impfstatus zu nennen bis zur Wohnungskündigung, weil ein Impfnachweis fehlt. Schließlich gab es SARS-Cov-2 bis 2020 nicht. Trotzdem sind zügige Praxislösungen angezeigt - niemand kann derzeit Jahre auf Entscheidungen höchster Instanzen warten. Der Schutz personenbezogener Daten ist Kern von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Doch wann ist die Verarbeitung rechtmäßig? Gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO dann, wenn "lebenswichtige Interessen der betroffenen Person" zu schützen sind. Und im Erwägungsgrund 46 Satz 3 zur DSGVO heißt es, dass eine Datenverarbeitung zur "Überwachung von Epidemien und deren Ausbreitung" erforderlich sein kann. Grundsätzliche Datenschutzfragen, die im Vermietungskontext noch ungeklärt scheinen. Vermieter, die sich über einen so genannten Mietercheck Informationen zum Impfstatus versprechen, laufen ebenfalls ins Leere - auch Mieterauskunfteien sind DSGVO-konform.

Selbstauskunft des Mieters muss freiwillig sein

Entsprechend macht es auch keinen Sinn, Mietinteressenten ein Formular zur Selbstauskunft vorzulegen - und diese gleichzeitig eine Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung unterzeichnen zu lassen. Denn nur Zustimmung, die auf freier Entscheidung gründet, ist gem. Art. 7 Abs. 4 DSGVO wirksam. Vermieter, die den Abschluss eines Mietvertrages an bestimmte Angaben knüpfen, schaffen ein Zwangsszenario, das freiwilliger Einwilligung entgegensteht. Wohnungsangebote wie das des Lübecker Vermieters verstoßen außerdem gegen das Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie bestimmte Rechtsnormen des BGB. Niemand darf benachteiligt werden, wo es um Zugang zu Wohnraum geht. Ist es überhaupt jemals rechtens, den Gesundheitsstatus von Mietinteressenten zu kennen? Ja - wer Wohnungen für Menschen mit Handicap oder barrierefreien Wohnraum anbietet, möchte zu Recht sicher gehen, dass nur Bedürftige von diesen Sonderausstattungen profitieren.

Statement: Lasse nur Ungeimpfte in mein Haus!

Auch den umgekehrten Fall gibt es: In der Schweiz rieb sich der Hauseigentümerverband verwundert die Augen, als ein Hausbesitzer nur an Ungeimpfte vermieten wollte. Er wolle ein Zeichen gegen eine Zweiklassengesellschaft setzen, so der Vermieter, der sich selbst zu den Querdenkern zählt. Und kommt mit dieser Auslese durch - weil er als Eigentümer in der Schweiz gegen kein Gesetz verstößt. Der Lübecker hat sein Wohnungsinserat übrigens inzwischen angepasst und 2G daraus gelöscht. Gefragt, warum er den Impfstatus überhaupt gefordert habe, sagte er, er sei neugierig auf die Reaktionen gewesen. Ein Schelm, wer etwas anderes denkt ...

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