Artikel vom 14.06.2016

Positiv und negativ: Schufa-Einträge sind weiterhin sehr vielschichtig



Nach einer aktuellen, im Mai 2016 veröffentlichten Erhebung der Schufa Holding AG haben 9,3 Prozent aller erwachsenen Bundesbürger einen ungünstigen Eintrag in den Datenbeständen der größten deutschen Bonitätsauskunftei. Darüber hinaus ist jedoch fast jeder Volljährige bei der Schufa registriert - allerdings mit positiven Vermerken. Da sich angesichts dieses hohen Informationsvolumens immer wieder Fehler einschleichen können, ist die eigenständige Prüfung durch eine Selbstauskunft nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nach wie vor sehr empfehlenswert.


Selbstauskunft nach § 34 BDSG bringt Klarheit

Wie im neuen Schufa-Kreditkompass zu lesen ist, umfasst der Datenbestand der Auskunftei aktuell rund 797 Millionen Informationen zu insgesamt 66,4 Millionen Privatpersonen sowie 5,2 Millionen Unternehmen. Tag für Tag werden durch die Schufa etwa 350.000 Auskünfte erteilt - an die rund 9.000 Vertragspartnerunternehmen genauso wie an eine große Zahl von Endverbrauchern. Zu knapp 98 Prozent aller Privatpersonen, die im unternehmenseigenen Datenbestand erfasst sind, liegen nach eigenen Angaben der Schufa ausschließlich positive Einträge vor. Hierzu zählen alle Angaben zum vertragsgemäßen Verhalten eines Verbrauchers. Wird also ein Kredit oder ein Darlehen vereinbarungsgemäß zurückgezahlt beziehungsweise der Mobilfunk- oder Leasingvertrag korrekt erfüllt, erfolgt hierzu ein entsprechender Vermerk. Auch die Eröffnung eines Girokontos und die Einräumung eines Dispo-Kredites zählen zu den positiven Eintragungen.

Leider geschieht es hin und wieder, dass ein vertragsgemäßes Verhalten des Verbrauchers nicht oder sogar falsch erfasst wird. So kann es zum Beispiel passieren, dass die vollständige Rückzahlung eines Ratenkredites im persönlichen Datenbestand nicht auftaucht. Oder es kommt zu einer Verwechslung durch Namensähnlichkeit und ein Negativmerkmal wie der Erlass eines Vollstreckungsbescheides oder die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung (sogenannter "Offenbarungseid") schleichen sich in die Aufzeichnungen zu einem eigentlich unbescholtenen Bürger ein. Hiervon erfährt der Betroffene vielfach erst, wenn er einen Kredit aufnehmen oder eine Wohnung anmieten will und ihm dieses aufgrund der angeblich schlechten Bonität verwehrt wird. Daher ist es sehr wichtig, sich rechtzeitig Klarheit zu verschaffen und regelmäßig die zur eigenen Person gespeicherten Daten durch Einholung einer Selbstauskunft gemäß § 34 BDSG zu überprüfen.


Selbstauskunft zeigt auch, woher die Einträge stammen

Die bei der Schufa zu einer bestimmten Person gespeicherten Einträge kommen durch Informationen angeschlossener Banken sowie durch Unternehmen aus dem Handels-, Dienstleistungs- und Finanzsektor zustande. Auch öffentliche Institutionen wie das Handelsregister oder die Zwangsvollstreckungsabteilungen der Amtsgerichte beziehungsweise das seit einigen Jahren eingerichtete Zentrale Schuldnerverzeichnis gehören zu den Datenquellen, auf die von der Schufa zurückgegriffen wird. Da es theoretisch auch bei diesen externen Stellen zu Verwechslungen oder Fehlern kommen kann, wird die Prüfung des eigenen Datenbestandes durch eine Selbstauskunft nach § 34 BDSG noch wichtiger. Zudem lässt sich aus der Eigenauskunft auch ersehen, woher die Schufa ihre Informationen bezogen hat. So tauchen neben Datenübermittlungen von Kreditinstituten zum Beispiel oft auch Mitteilungen von Versandhäusern auf, die im Rahmen der Einrichtung eines Kundenkontos generiert wurden.


Regelmäßig informieren

Wenn Sie böse Überraschungen durch eine möglicherweise zu Ihrer Person falsch gespeicherte Information sicher vermeiden wollen, kommen Sie um die regelmäßige Anforderung einer Selbstauskunft nach § 34 BSDG nicht herum. In dem Ihnen von der Schufa auf Anforderung übermittelten Dokument sehen Sie sämtliche Daten, die über Sie vorhanden sind - positive wie negative. Überdies können Sie erkennen, woher die Schufa die eingetragenen Informationen bezogen hat. Ist alles in Ordnung, können Sie sich entspannt zurücklehnen und haben bei folgenden Kreditanträgen oder Vermietergesprächen gute Karten. Und wenn sich Falscheinträge zeigen sollten, können Sie rasch reagieren und den Irrtum durch die Aufforderung zu einer kostenlosen Korrektur schnell und einfach aus der Welt schaffen.

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