Artikel vom 31.07.2015

Wohnungssuche: Bestellerprinzip macht Selbstauskunft zur informellen Pflicht



Seit einigen Wochen hat sich in Deutschland auf dem Mietmarkt eine drastische Änderung ergeben: Das sogenannte Bestellerprinzip wurde eingeführt. Makler müssen künftig von der Person bezahlt werden, der ihre Dienste bestellt hat. Und ganz offenbar ist dabei das passiert, was die Berufsgruppe befürchtet hatte: Die Vermieter verzichten ganz überwiegend darauf, die Makler anzuheuern, um einen Mieter zu finden, sondern werden lieber selbst tätig. Für die Mieter ergibt sich ein informeller Zwang zur Schufa Selbstauskunft. Technik kann dabei helfen - aber sollte sie auch?


Über den informellen Zwang zur Selbstauskunft

Vermieter, die erstmals selbst vermieten, haben in der Regel wenig bis keine Erfahrung, woran man einen guten Mieter erkennt. Eine Schufa Selbstauskunft des Mieters gibt ihnen erste Hilfestellungen an die Hand, wie es um die finanzielle Situation der Mietinteressenten bestellt ist. Tatsächlich steht in praktisch jedem seriösen Ratgeber für Vermieter, dass man sich nur für solche Mieter entscheiden sollte, die diese gleich freiwillig dabei haben.

Dieser Schritt zeige das ernsthafte Interesse an der Wohnung und den Wunsch, dem Vermieter gegenüber ehrlich und aufrichtig zu sein. Für Mieter, so heißt es weiter, sei es ebenfalls ratsam, einen solchen Schritt zu gehen. Konkrete Informationen über die eigene finanzielle Situation (z.B. Höhe des Gehalts) könne man schließlich nicht über die Selbstauskunft erschließen. Vielmehr offenbare diese nur positive Merkmale: Beispielsweise, ob man stets seine Rechnung gezahlt habe.


Trend ist kritisch

Unumstritten ist der entsprechende Trend allerdings nicht, da die Schufa bei der Mieter-Selbstauskunft offen damit wirbt, dass es sich um eine "Bonitätsauskunft" handelt, die auf dem hauseigenen Scoringsystem basiert. Eigentlich ist dieses aber dafür gedacht, eine Empfehlung darüber zu geben, ob eine Person einen Kredit bekommen sollte oder nicht.

Viele Daten spielen für die Mieter-Selbstauskunft so eine Rolle, die es eigentlich nicht sollten: Vom Handy-Vertrag bis zur Haftpflicht-Versicherung. Da die Selbstauskunft in der Tat aber keine konkreten Daten enthält, kann der Vermieter nicht ersehen, weshalb die Schufa davon abrät, einen Mietvertrag zu schließen. Mieter sollten deshalb bei einer Wohnung, die sie interessiert, stets einen gesonderten Einkommensnachweis bei sich führen, um dieses Problem auszugleichen - Vermieter schätzen konkrete Zahlen in aller Regel sehr.

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