Artikel vom 09.08.2022

Wenn Unternehmen Schaden erleiden: Falscheinträge bei der Creditreform



Die Zahl der jungen Unternehmen, die Insolvenz anmelden, steigt. Verantwortlich sind fehlende Fachkräfte, Lieferketten-Probleme, hohe Preise für Material und Energie. Doch manchen Firmen legt etwas anderes Steine in den Weg. Anschlussfinanzierung erhalten? Schwierig, wenn die Bonität nicht stimmt. Etwas, das Sie sich als Unternehmer nicht erklären können. Woran liegt es?

Geschäftsbeziehung abgelehnt

Immer mehr junge, maximal vier Jahre alte Unternehmen melden derzeit Insolvenz an. In der ersten Hälfte diesen Jahres mussten laut Wirtschaftsauskunftei Creditreform gut 7.300 Unternehmen aufgeben. Besonders in Baubranche (19,4 Prozent) und verarbeitendem Gewerbe (14,9 Prozent) hat die Zahl der Firmenpleiten zugenommen. Viele suchen händeringend Fachkräfte, Lieferketten brechen zusammen, Material und Energie werden teurer. Hinzukommt, dass Investoren ihr Engagement im Startupbereich reduzieren. Doch einem Teil der Firmen macht etwas anderes Schwierigkeiten - Ihnen auch? Geschäftsverbindung abgelehnt, heißt es, als sie einen Liefervertrag schließen möchten. Man räumt Ihnen keinen Kredit ein, sondern liefert nur gegen Vorkasse. Ursache ist höchstwahrscheinlich, dass Ihr gewünschter Geschäftspartner eine Auskunft bei der Creditreform angefordert hat. Die Antwort: Sie sind nicht kreditwürdig. Unverständlich, denn Sie zahlen jede Rechnung pünktlich und haben keine nennenswerten Außenstände.

Schufa oder Creditreform haften für falsche Auskünfte

Die Creditreform verfügt über immense Marktmacht. Daher darf erwartet werden, dass dort gewissenhaft gearbeitet wird. Ist ein Bonitätsscore nicht korrekt, kann das fatale Folgen haben, weil sich die anderen Teilnehmer im Markt daran ausrichten. Aufträge brechen weg, Firmen bitten vergeblich um Kredit, um ihre Liquidität zu sichern. So können Schäden entstehen, für die eine Auskunftei u. Umst. haften muss. Neben anderen Services liefert die Creditreform Bonitätsinformationen zu Unternehmen und unterhält Systemplattformen für unternehmensinternes Risiko- und Forderungsmanagement. Man wirbt mit einem Wissensvorsprung, was die Kenntnis regionaler Wirtschaftsstrukturen angeht. Lieferanten erhalten so z. B. Antwort auf die Frage: Wie risikoreich ist es für mich, wenn ich mit diesem Jungunternehmer, dieser Firma Geschäfte mache? Sehe ich mein Geld oder nicht? Weist der Creditreform-Bonitätsscheck - hier Bonitätsindex genannt - ein erhöhtes Risiko aus, wird ein Lieferant von einer Geschäftsbeziehung absehen.

Creditreform Bonitätsindex: Das sind die Kriterien

Creditreform-Kunden richten ihr wirtschaftliches Handeln an dieser Wirtschaftsauskunft zu anderen Marktteilnehmern aus, weil sie sich darauf verlassen (und verlassen können müssen). Immer wieder kommt es vor, dass Auskunfteien wie Schufa und Creditreform falsche Daten speichern. Wo Risiken auf Basis falscher Informationen bewertet werden, ist gravierende Wettbewerbsverzerrung die Folge. Betroffene Unternehmen erleiden unverschuldet Schäden. In den Creditreform Bonitätsindex fließen folgende prozentual gewichtete Kriterien ein:

- Zahlungsweise, 25 Prozent
- Krediturteil, 25 Prozent
- Unternehmensentwicklung 5 Prozent
- Auftragslage, 5 Prozent
- Rechtsform, 4 Prozent
- Branche, 6 Prozent
- Unternehmensalter, 4 Prozent
- Umsatz, 5 Prozent
- Mitarbeiterzahl, 4 Prozent
- Umsatz pro Mitarbeiter, 2 Prozent
- gezeichnetes Kapital, 5 Prozent
- Bilanzbonität, 10 Prozent

Kriterien, für die nach unterschiedlichen Klassifikationen Schulnoten von 1 bis 6 vergeben und die dann durch einen Analysten bewertet werden.

BGB-Urteil: Score ist eine Meinungsäußerung

Der Creditreform Bonitätsindex startet mit 100 als Spitzenwert, bis 149 lautet das Urteil: Ausgezeichnet!. Sehr gut gibt es bis 199, Gut bis 249, Mittel bis 299. 349 ist leider nur schwach, wer 499 erhält, gilt als sehr schwach. 500 entspricht mangelhaft, bei 600 ist die Bonität ungenügend - wer so etikettiert wird, ist praktisch handlungsunfähig. Aber haftet die Creditreform für Schäden, die durch negative Falschbewertungen entstehen? Gem. § 826 BGB handelt es sich um sittenwidrige Schädigung, wenn eine Auskunftei einen Score absichtich bewusst verfälscht. Etwas, das als unwahrscheinlich gelten darf. Gem. § 824 BGB zur Kreditgefährdung haftet, wer Tatsachen verbreitet, die das Fortkommen eines anderen gefährden. Dieser Paragraph greift aber nicht, da der BGH 2011 Bonitätsscores als Meinungsäußerung wertet (Az. VI ZR 120/10). Und auch negative Meinungsäußerungen sind hinzunehmen.

Wann hat das Unternehmerinteresse Priorität?

Was tun? Niemand kann Interesse an der Kundgabe von Scores haben, die auf Basis falscher Tatsachen zustandekommen, sofern sich dies auch belegen lässt. Nehmen Sie Ihre Selbstauskunft also genauer unter die Lupe: Wo liegt die Diskrepanz zwischen dem, was in den Bonitätsindex einfloss und dem, was die Creditreform eigentlich hätte berücksichtigen müssen? Kurz: Wer Meinungen verbreitet, muss vorher sicherstellen, dass diese wahr sind! Oder im Interesse des betroffenen Unternehmers schweigen bzw. Korrekturen vornehmen. Als Unternehmer müssen Sie darlegen, dass Sie einen Schaden erlitten, etwa aufgrund des Scores einen Auftrag nicht erhalten haben. Aber bei einem bestimmten, besseren Scorewert sehr wohl (gestützt auf § 252 S. 2 BGB iVm. 287 ZPO als Beweiserleichterung). Somit könnte die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügen, dass Sie den Auftrag erhalten und darüber Gewinn erzielt hätten. Womit Ihr Interesse schwerer wiegt als das Informationsinteresse der Allgemeinheit!

Guten Ruf wieder herstellen: Selbstauskunft prüfen, Creditreform-Bogen ausfüllen!

Leider gestaltet sich die Durchsetzung dieser Rechte in der Praxis gar nicht einfach. Nicht zuletzt, weil - bei Schufa wie Creditreform - nicht voll transparent ist, wie der Score im Detail zustande kommt. Hier ist es ratsam, einen Fachanwalt zuzuziehen. Und: Gerade bei Neugründungen ist es entscheidend, den Eintrag in der Creditreform-Datenbank regelmäßig zu checken. Ebenso wie gegenüber der Schufa haben Sie das Recht auf kostenlose Selbstauskunft gem. Art. 15 Abs. 3 DSGVO auch gegenüber der Creditreform - mindestens einmal pro Jahr. Zusammen mit dieser Selbstauskunft schickt Ihnen die Creditreform auch einen Auskunftsbogen, in den Sie aktuelle Daten zu Ihrem Unternehmen eintragen können - unbedingt ausfüllen, um bisherige Fehler auszumerzen und sich im Sinne eines positiven Scorings vorteilhaft darzustellen! Wer hierbei unsicher ist, kann einen Fachanwalt mit der Prüfung der Datensätze und der Löschaufforderung an die Auskunftei beauftragen. Denn das Wichtigste ist, die Kreditwürdigkeit Ihrer Firma zügig wieder herzustellen!

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